Abfallentsorgernummer beantragen
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.
Beschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
In Mecklenburg-Vorpommern werden Entsorgernummern durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt vergeben.
Online-Dienst
Vergabe von behördlichen Betriebsnummern (eNRV)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz (StALU)
Zuständigkeit
Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz (StALU)
Ansprechpartner
Abteilung StALUVP 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontaktperson
Dr. René Bernitz
Postanschrift
Badenstraße 18
18439 Stralsund
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 385 588-68500
Ulrike Pietz (Dezernatsleitung)
erforderliche Unterlagen
Einige zuständige Behörden verlangen Kopien der Gewerbeanmeldung oder eines Handelsregisterauszuges. Diese können Sie ggf. als PDF-Datei hochladen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Abfallentsorgernummern können nur für bereits genehmigte Abfallentsorgungsanlagen vergeben werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Im Online-Dienst können Sie behördliche Betriebsnummern als Erzeuger oder Entsorgerin von Abfällen beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit den zuständigen Behörden auf einfache Art Änderungen oder Löschungen bezüglich der Angaben zum Betrieb mitzuteilen.
Fristen
Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.
Kosten
Für die Erteilung einer Entsorgernummer fallen gemäß Gebührenziffer 313.14 der Abfall-Kostenverordnung M-V (AbfKostVO M-V) Gebühren in Höhe von maximal EUR 250,00 an.
Der Erlass zur einheitlichen Gebührenbemessung gibt detaillierte Hinweise zur Gebührenberechnung und Gebührenhöhen. Der Erlass ist auf der Homepage des Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) veröffentlicht.
Gebühr ab 25.00 EUR bis 250.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 01.11.2023
Stichwörter
Entsorger, Abfall, Abfallentsorgernummer, Abfallentsorger, Entsorgungsnachweis, Entsorgung, Begleitschein, Abfallentsorgung, Abfallnachweisverfahren, Entsorgernummer, Sammelentsorgungsnachweis, Nachweisverordnung, Behördliche Betriebsnummer, Übernahmeschein, Kennnummer, Gefährliche Abfälle, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Abfälle