eine Abfallentsorgernummer beantragen
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.
Beschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
Online-Dienst
Vergabe von behördlichen Betriebsnummern (eNRV)
Beschreibung
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Ansprechpartner
Abteilung StALUVP 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS
Kontaktperson
Ulrike Pietz (Dezernatsleitung)
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 01.11.2023
Stichwörter
Sammelentsorgungsnachweis, Abfallentsorger, Nachweisverordnung, Kennnummer, Entsorger, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Abfall, Abfallentsorgung, Abfälle, Begleitschein, Entsorgungsnachweis, Behördliche Betriebsnummer, Gefährliche Abfälle, Abfallnachweisverfahren, Entsorgung, Entsorgernummer, Übernahmeschein, Abfallentsorgernummer