Angaben zum Denkmal Auskunft

    Auskunft zum Denkmal beantragen

    Wenn Sie sich für bestimmte Denkmale interessieren, können Sie eine Auskunft beantragen.

    Beschreibung

    Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die Denkmale erhalten, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Für bestimmte Denkmale, wie zum Beispiel Bodendenkmale, müssen Sie jedoch für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um nicht das Datenschutzrecht der Eigentümer zu gefährden.

    Online-Dienst

    Auskunft zum Denkmal beantragen

    ID: L100027_137210963

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

    Zuständigkeit

    Untere Denkmalschutzbehörde

    Ansprechpartner

    FG Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonsstraße 1

    19288 Ludwigslust

    Postfachadresse

    Postfach 1

    19092 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-6320(Frau Niehus (FGL))

    E-Mail: corina.niehus@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Abgeschlossenheitsbescheinigung, Baulasten, Denkmalpflege, Denkmalschutz

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich:

    • Bewegliche Denkmale
    • Bodendenkmale

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden können Sie jederzeit einsehen.

    Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalen oder eine Auskunft zu den Beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie jedoch beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesses nachweisen.

    Fristen

    • keine

    Kosten

    • keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 30.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Stichwörter

    Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de