Auskunft zum Denkmal beantragen
Wenn Sie sich für bestimmte Denkmale interessieren, können Sie eine Auskunft beantragen.
Beschreibung
Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die Denkmale erhalten, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Für bestimmte Denkmale, wie zum Beispiel Bodendenkmale, müssen Sie jedoch für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um nicht das Datenschutzrecht der Eigentümer zu gefährden.
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zuständige Stelle
Untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Zuständigkeit
Untere Denkmalschutzbehörde
Ansprechpartner
FG Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1
19092 Schwerin
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-6320(Frau Niehus (FGL))
E-Mail: corina.niehus@kreis-lup.de
Kontaktperson
Frau Simone Sprenger (SB Bau- und Bodendenkmalschutz)
Telefon Festnetz: 03871 722-6321
E-Mail: simone.sprenger@kreis-lup.de
Frau Ramona Joost (SB Bau- und Bodendenkmalschutz)
Telefon Festnetz: 03871 722-6323
E-Mail: ramona.joost@kreis-lup.de
Frau Stephanie Vollmer (SB Bau- und Bodendenkmalschutz)
Telefon Festnetz: 03871 722-6322
E-Mail: stephanie.vollmer@kreis-lup.de
Stichwörter
Abgeschlossenheitsbescheinigung, Baulasten, Denkmalpflege, Denkmalschutz
erforderliche Unterlagen
Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich:
- Bewegliche Denkmale
- Bodendenkmale
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden können Sie jederzeit einsehen.
Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalen oder eine Auskunft zu den Beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie jedoch beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesses nachweisen.
Fristen
- keine
Kosten
- keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 30.06.2021
Stichwörter
Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis