Auskunft zum Denkmal beantragen
Wenn Sie sich für bestimmte Denkmale interessieren, können Sie eine Auskunft beantragen.
Beschreibung
Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die Denkmale erhalten, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Für bestimmte Denkmale, wie zum Beispiel Bodendenkmale, müssen Sie jedoch für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um nicht das Datenschutzrecht der Eigentümer zu gefährden.
Online-Dienst
Auskunft zum Denkmal online beantragen
Beschreibung
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Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
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zuständige Stelle
Untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Zuständigkeit
Untere Denkmalschutzbehörde
Ansprechpartner
Fachgebiet 43.40 - Planung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bauleitplanung, Denkmalamt, Denkmalpflege, Denkmalschutz, Kreisplanung, Verkehrsplanung, Verkehrsplanungsamt
erforderliche Unterlagen
Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich:
- Bewegliche Denkmale
- Bodendenkmale
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden können Sie jederzeit einsehen.
Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalen oder eine Auskunft zu den Beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie jedoch beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesses nachweisen.
Hinweise für Recknitz-Trebeltal: LK VR_Auskunft zum Denkmal beantragen
Fristen
- keine
Kosten
- keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 30.06.2021
Stichwörter
Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis
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