Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmal: Auskunft beantragen

    Wenn Sie sich für bestimmte Denkmale interessieren, können Sie eine Auskunft beantragen.

    Beschreibung

    Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die Denkmale erhalten, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Für bestimmte Denkmale, wie zum Beispiel Bodendenkmale, müssen Sie jedoch für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um nicht das Datenschutzrecht der Eigentümer zu gefährden.

    Online-Dienst

    Auskunft zum Denkmal online beantragen

    ID: L100027_122618888

    Beschreibung

    Über den Online-Dienst ist es möglich, zu bestimmten Denkmalarten und Denkmalen eine kostenfreie Auskunft zu beantragen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Paypal
    • Visa Karte
    • Mastercard
    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2022

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    zuständige Stelle

    Untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

    Zuständigkeit

    Untere Denkmalschutzbehörde

    Ansprechpartner

    Fachgebiet 43.40 - Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Heine-Str. 76

    18507 Grimmen

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Stichwörter

    Bauleitplanung, Denkmalamt, Denkmalpflege, Denkmalschutz, Kreisplanung, Verkehrsplanung, Verkehrsplanungsamt

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2014

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich:

    • Bewegliche Denkmale
    • Bodendenkmale

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden können Sie jederzeit einsehen.

    Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalen oder eine Auskunft zu den Beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie jedoch beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesses nachweisen.

    Fristen

    • keine

    Kosten

    • keine

    Dokumente

    Eingehend

    Nachweis des berechtigten Interesses

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 30.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Stichwörter

    Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Metainformation