Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung beantragen

    Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadt- bzw. Gemeindevertretung bewirbt, muss die Kriterien der Wählbarkeit erfüllen. Das ist beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.

    Beschreibung

    Wählbar zu Kreistagswahlen sowie zu Stadt- bzw. Gemeindevertretungswahlen sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Wahltag

    1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    2. seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten,
    3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Nicht wählbar ist, wer aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein deutsches Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. Nicht wählbar sind Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auch dann, wenn sie infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzen.

    Online-Dienst

    Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung zur Europa,- Landtags,- Kommunalwahl online beantragen

    ID: L100027_133089633

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Zuständig ist Gemeindewahlbehörde oder die Meldebehörde.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist Gemeindewahlbehörde oder die Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Meldewesen

    Beschreibung

    Aufgaben

    • Personalausweis beantragen
    • Meldung eines verlorenen Personalausweises
    • Meldung eines verlorenen Reisepasses/Kinderreisepasses
    • Reisepass beantragen
    • Kinderreisepass beantragen
    • An- und Abmeldung, Ummeldung in Wohnsitzgemeinde
    • Ummeldung anderer Wohnsitz
    • Meldebescheinigung
    • Führungszeugnis
    • Beglaubigungen Dokumente
    • Untersuchungsbescheinigung für Jugendliche unter 18 Jahren
    • Steueridentifikationsnummer erfragen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstr. 69b

    18442 Niepars

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 38  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038321 66135

    Fax: 038321 66128

    E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-niepars.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Niepars

    Empfänger: Amt Niepars

    IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Identitätsnachweis, Pass, Pass- und Meldeangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • formloser schriftlicher oder elektronischer Antrag (siehe Antragsformular) bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde oder Meldebehörde
    • Vollmacht der Kandidatin oder des Kandidaten bei Beantragung durch den Wahlvorschlagsträger (Partei oder Wählergruppe) oder eine sonstige bevollmächtigte Person
       

    Formulare

    Schriftliche Vollmacht bei Beantragung durch den Wahlvorschlagsträger oder eine sonstige Person (Schriftformerfordernis).
    Die Formularvordrucke sind bei der Kreiswahlleitung bzw. bei der Gemeindewahlleitung erhältlich oder im Internet abrufbar, zum Beispiel unter:

    Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag, Seite 2 (Formblatt 4.1.3)
    Wahlvorschlag (Einzelbewerbung), Seite 2 (Formblatt 4.2)

    Voraussetzungen

    • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union 
    • das 18. Lebensjahr vollendet 
    • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ständiger Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt 
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Kandidatin oder der Kandidat beantragt die Erteilung einer Wählbarkeitsbescheinigung selbst bei der Wahlbehörde oder Meldebehörde ihrer oder seiner alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung oder erteilt hierfür eine schriftliche Vollmacht (an den Wahlvorschlagsträger (Partei oder Wählergruppe) oder eine sonstige Person). 
    Die Vollmacht kann mit der Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag "Anlage 4 Formblatt 4.1.3 Seite 2" Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) oder im Wahlvorschlag der Einzelbewerbung "Anlage 4 Formblatt 4.2 Seite 2" LKWO M-V erteilt werden. 

    Die Beantragung der Wählbarkeitsbescheinigung kann 

    • bei persönlicher Vorsprache,
    • formlos schriftlich,
    • formlos per E-Mail oder 
    • im elektronischen Antragsverfahren (soweit für die jeweilige Stadt/Gemeinde freigeschaltet)

    erfolgen. 

    Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt die Gemeindebehörde (Wahl- oder Meldebehörde) die Bescheinigung der Wählbarkeit. Wurde die Bescheinigung per E-Mail oder im elektronischen Antragsverfahren beantragt, sendet die Meldebehörde die Bescheinigung an die im Melderegister verzeichnete Adresse der Kandidatin beziehungsweise des Kandidaten. Von dort muss sie dann dem Wahlvorschlag beigefügt werden, bevor dieser bei der Wahlleitung eingereicht wird.

    Fristen

    Einreichung zusammen mit den übrigen Wahlvorschlagsunterlagen bei der Kreiswahlleitung (bei Kreistagswahl) oder bei der Gemeindewahlleitung (bei Gemeindevertretungswahl) bis zum 75. Tag vor der Wahl, 16 Uhr.

    Bearbeitungsdauer

    sofort bis wenige Tage

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Die Kreiswahlleitung oder die Stadt- beziehungsweise Gemeindewahlleitung fordert gemäß § 14 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) nach der Bestimmung des Tages der Wahl so früh wie möglich durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 04.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

    Kommunalparlament, Kreisvorstand, Parlament, Bürgerschaft, Wahlkandidat, Rat des Kreises, Kreistag, Kommunalwahl, Mandat, Landrat, Wahlperiode, Wahlen, Bewerber, Abgeordnete

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de