Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt Grabow
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rosenstraße
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kathleen Bartels (Bürgermeisterin)
Frau Gabriele Gerstberger (Sekretariat, politische Gremien Stadt)
Internet
Bankverbindung
Stadt Grabow
Empfänger: Stadt Grabow
IBAN: DE60 1405 2000 1520 0000 45
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg- Schwerin
Weitere Informationen
Besuche sind nach Terminvereinbarung und unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften weiterhin möglich.
Ab sofort gilt aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens für Besucher-/innen der Verwaltung die 3-G-Regelung. Zutritt erhalten daher nur nachweislich Geimpfte, Genesene und Getestete.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundehändler, Tier, Jagdhund, Kampfhund, Hundesteuer, Hundeanmeldung, Hundebesitzer, Hündin, Hundehalter, Welpe, Hundeabmeldung, Hund, Tierhaltung