Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.
Online-Dienst
Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer online melden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Parchim - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1549
19365 Parchim
Öffnungszeiten
Montag           09:00 - 12:00 Uhr Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch         nach Vereinbarung Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr Freitag            nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: steuern@parchim.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Parchim: PCH FB2 SG22 - Änderung Daten Hundehalter
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundehändler, Hundeanmeldung, Tier, Hundesteuer, Jagdhund, Hündin, Hundehalter, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Welpe, Kampfhund, Hund, Hundebesitzer