Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.
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Ansprechpartner
Amt Recknitz-Trebeltal - Grundsteuern und sonstige Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.
Kontakt
Telefon Festnetz: 038229 71-0(2. Verwaltungssitz)
Telefon Festnetz: 038320 617-0(Hauptsitz)
Fax: 038229 71-100
E-Mail: amt@recknitz-trebeltal.de
Kontaktperson
Frau Ilona Wulff (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Am Markt 1
18334 Bad Sülze
Telefon Festnetz: 038229 71124
Fax: 038229 71-100
E-Mail: iwulff@recknitz-trebeltal.de
Frau Marlen Bläsing (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Am Markt 1
18334 Bad Sülze
Fax: 038229 71-100
Telefon Festnetz: 038229 71163
E-Mail: mblaesing@recknitz-trebeltal.de
Internet
Stichwörter
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuer, Steuern, Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Tier, Hundeabmeldung, Jagdhund, Hündin, Hundehändler, Kampfhund, Hundehalter, Tierhaltung, Welpe, Hundeanmeldung, Hundebesitzer, Hund, Hundesteuer