Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.
Online-Dienst
MVSP_Hundehalter_Änderung
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Ansprechpartner
Steueramt / Abgabenrecht / Beitragswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten in Krakow am See: Montag  geschlossen Dienstag  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch  geschlossen Donnerstag  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 16:00 Uhr Freitag  08:30 - 12:00 Uhr Sprechzeiten in Lalendorf: Montag  08:30 - 12:00 Uhr Dienstag  geschlossen Mittwoch  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag  geschlossen Freitag  08:30 - 12:00 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Tierhaltung, Hund, Hundehalter, Jagdhund, Welpe, Kampfhund, Hundebesitzer, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Tier, Hundesteuer, Hundehändler, Hündin