Hausschlachtung Durchführung amtliche Schlachttieruntersuchung

    Amtliche Schlachttieruntersuchung bei Hausschlachtung durchführen

    Wenn Sie Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes schlachten möchten, müssen Sie sich bei verschiedenen öffentlichen Stellen anmelden.

    Beschreibung

    Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde: 

    • zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist, 
    • zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und 
    • im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden. 
    • Die Anmeldung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.

    zuständige Stelle

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und der kreisfreien Hansestadt Rostock

    Zuständigkeit

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und der kreisfreien Hansestadt Rostock

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Aktuelles

    Amtsleiter Dr. Guntram Wagner Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist Ihr Ansprechpartner in dem Bereich Tierhaltung als auch im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Hier erhalten Sie Informationen zu den Themen Tiergesundheit, Tierseuchen bekämpfung, Handel mit Tieren und Tierschutz sowie dem breitgefächerten Feld der Lebensmittelhygiene und -überwachung. Nach dem Prinzip „vom Stall bis zum Tisch“ ist unser Amt in allen Bereichen der Lebensmittelproduktion – beginnend mit der Aufzucht und Haltung der Tiere bis hin zur Verkaufstheke - mit der Überwachung und Beratung befasst. Die Amtstierärzte, Lebensmittelkontrolleure sowie Sachbearbeiter sorgen sich mit vorbeugenden und behandelnden Maßnahmen somit nicht nur um die Gesundheit der Tiere sondern auch um die Gesundheit der Menschen, die vor verdorbenen Lebensmitteln und übertragbaren Krankheiten bewahrt werden sollen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 17

    17033 Neubrandenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-3182

    Fax: +49 395 57087-64390

    E-Mail: vla@lk-seenplatte.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2014 (von: Schoess, Martin)

    Technisch geändert am 09.07.2024 (von: Engel, Alexander)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare: keine
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    Sachkunde für das Betäuben von Wirbeltieren (Tierschutz)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde: 

    • zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist, 
    • zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und 
    • im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden. 
    • Die Anmeldung hat 3 Tage vor der Schlachtung unter Angabe des in Aussicht genommenen Ortes und Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.

    Fristen

    3 Tage vor dem Zeitpunkt der Schlachtung

    Bearbeitungsdauer

    unverzüglich

    Kosten

    Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung (Veterinärverwaltungskostenverordnung – VetKostVO M-V)
     5,00 - 50,00 EUR Gebührennummer 1.3.1.2.7 Hausschlachtung
     1,00 - 10,00 EUR Gebührennummer 1.3.1.2.8 Trichinenuntersuchung

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 26.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2022 (von: Doer, Silva)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)