Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Aktuelles
Amtsleiter Dr. Guntram Wagner Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist Ihr Ansprechpartner in dem Bereich Tierhaltung als auch im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Hier erhalten Sie Informationen zu den Themen Tiergesundheit, Tierseuchen bekämpfung, Handel mit Tieren und Tierschutz sowie dem breitgefächerten Feld der Lebensmittelhygiene und -überwachung. Nach dem Prinzip „vom Stall bis zum Tisch“ ist unser Amt in allen Bereichen der Lebensmittelproduktion – beginnend mit der Aufzucht und Haltung der Tiere bis hin zur Verkaufstheke - mit der Überwachung und Beratung befasst. Die Amtstierärzte, Lebensmittelkontrolleure sowie Sachbearbeiter sorgen sich mit vorbeugenden und behandelnden Maßnahmen somit nicht nur um die Gesundheit der Tiere sondern auch um die Gesundheit der Menschen, die vor verdorbenen Lebensmitteln und übertragbaren Krankheiten bewahrt werden sollen.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Mecklenburgische Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern)
- Amtliche Fleischuntersuchung bei Hausschlachtung durchführen
- Amtliche Schlachttieruntersuchung bei Hausschlachtung durchführen
- Amtliche Untersuchung auf Trichinen bei Hausschlachtung durchführen
- Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern beantragen