Fischereiabgabe Zahlung

    Fischereiabgabe zahlen

    Die Gültigkeit des Fischereischeins in M-V ist von der Entrichtung / Zahlung einer jährlichen Fischereiabgabe abhängig. Die Entrichtung der Fischereiabgabe gilt für ein Kalenderjahr. 

    Beschreibung

    Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist notwendig, um den Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V für das jeweilige Kalenderjahr gültig zu machen.  

    zuständige Stelle

    An dieser Stelle muss eine Auswahl getroffen werden, um die letztlich zuständige Stelle zu ermitteln.

    Sind Sie Angler/Freizeitfischer?

    • Bei "Ja" klicken Sie auf "Weiter mit örtliche Ordnungsbehörde (Kommunen)"
    • Bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern"

    Ansprechpartner

    Amt Miltzow - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsallee 8a

    18519 Sundhagen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus Miltzow
      Linie:
      • Bus: L301
    • Haltestelle: DB Bahnhof Miltzow
      Linie:
      • Regionalbahn: Miltzow

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 038328 603-240

    Telefon Festnetz: 038328 603-0

    E-Mail: ordnungsamt@amt-miltzow.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Lastschriftverfahren, Überweisung, Lastschriftverfahren, Girocard, Dauerauftrag

    Bankverbindung

    Amt-Miltzow

    Empfänger: Amt-Miltzow

    IBAN: DE18 1309 1054 0003 0401 43

    BIC: GENODEF1HST

    Bankinstitut: Pommersche Volksbank

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Dezernat LALLF 710

    Adresse

    Hausanschrift

    Thierfelderstraße 18

    18059 Rostock

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben! Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formloser Antrag

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Zahlung der Abgabe
    • Erhalt des Nachweises der Entrichtung der Fischerabgabe

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlichem Erscheinen in der Ordnungsbehörde sofort
    • bei postalischem Antrag bis fünf Arbeitstage 

    Kosten

    Die Fischereiabgabe kostet je Kalenderjahr 10,00 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern am 15.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de