Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister Erteilung

    Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen

    Beschreibung

    Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, müssen die Angaben zu den Fischereifahrzeugen über 

    1. die nautische und fangtechnische Ausrüstung, 
    2. die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb, 
    3. den Sitz des Fischereibetriebes und 
    4. die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation 

    der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.
     

    zuständige Stelle

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Abt.7

    Zuständigkeit

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Abt.7

    Ansprechpartner

    Dezernat LALLF 710

    Adresse

    Hausanschrift

    Thierfelderstraße 18

    18059 Rostock

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben! Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Mitteilung der Daten zum Fischereifahrzeug, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Registrierter Küstenfischereibetrieb, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz  

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    i.d.R. 5 Arbeitstage

    Kosten

    • 42 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V am 18.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.03.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de