Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern Erteilung

    Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern beantragen

    Bei Kälbern für die Mast kann das bindegewebige Endstück des Schwanzes gekürzt werden, um Schwanzspitzennekrosen zu verhindern.

    Beschreibung

    Die zuständige Behörde kann das Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern mittels elastischer Ringe erlauben.
    Dieser Eingriff darf nur im Einzelfall und mit einer zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Veterinärbehörde erfolgen. Der Eingriff muss unerlässlich sein. Deshalb ist zu prüfen, ob nicht eventuell schon durch eine Verbesserung der Haltungsbedingungen eine Veränderung möglich ist.
    Die Erlaubnis darf also nur erteilt werden, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung zum Schutz der Tiere unerlässlich ist. Die Erlaubnis ist wird befristet.

    zuständige Stelle

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Aktuelles

    Amtsleiter Dr. Guntram Wagner Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist Ihr Ansprechpartner in dem Bereich Tierhaltung als auch im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Hier erhalten Sie Informationen zu den Themen Tiergesundheit, Tierseuchen bekämpfung, Handel mit Tieren und Tierschutz sowie dem breitgefächerten Feld der Lebensmittelhygiene und -überwachung. Nach dem Prinzip „vom Stall bis zum Tisch“ ist unser Amt in allen Bereichen der Lebensmittelproduktion – beginnend mit der Aufzucht und Haltung der Tiere bis hin zur Verkaufstheke - mit der Überwachung und Beratung befasst. Die Amtstierärzte, Lebensmittelkontrolleure sowie Sachbearbeiter sorgen sich mit vorbeugenden und behandelnden Maßnahmen somit nicht nur um die Gesundheit der Tiere sondern auch um die Gesundheit der Menschen, die vor verdorbenen Lebensmitteln und übertragbaren Krankheiten bewahrt werden sollen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 17

    17033 Neubrandenburg

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    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

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    17042 Neubrandenburg

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-3182

    Fax: +49 395 57087-64390

    E-Mail: vla@lk-seenplatte.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2014 (von: Schoess, Martin)

    Technisch geändert am 09.07.2024 (von: Engel, Alexander)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Aus dem Antrag muss glaubhaft hervorgehen, dass der Eingriff im Einzelfall unerlässlich ist. Hierzu sind mindestens folgende Angaben erforderlich:

    • Bestätigung, dass die Schwanzspitzenentzündung in dem Betrieb des künftigen Halters auftritt
    • Bestätigung, welche der folgenden Maßnahmen dort ergriffen worden sind, um die Ursachen der Schwanzspitzenentzündung abzustellen
    • Verringerung der Besatzdichte
    • Verbesserung des Stallklimas
    • Erhöhung des Raufutteranteils in der Fütterung
    • Ausbesserung bzw. Ersatz schadhafter Teile des Spaltenbodens
    • Bekämpfung von Schadnagern
    • Beseitigung sonstiger Mängel.

    Dem Antrag ist eine Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben vorzulegen, welche von dem während der Mastperiode betreuenden Tierarztes ausgestellt ist.
    Ohne Glaubhaftmachung, dass alle diese Haltungsverbesserungen durchgeführt worden sind, darf folglich eine Erlaubnis zum Schwanzkürzen nicht erteilt werden.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Hierfür ist eine Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig. Diese erfolgt auf Antrag des Tierhalters. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass der Eingriff zum Schutz der Tiere unerlässlich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Plausibilität, auch durch Inaugenscheinnahme des Betriebes und entscheidet nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen.
    Die Erlaubnis ist auf höchstens 5 Jahre befristet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Nach Eingang aller erforderlichen Angaben ca. 4 Wochen. Je nach Umfang der Prüfung kann die Bearbeitungsdauer variieren.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 50.0 EUR bis 100.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 01.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 15.02.2022 (von: Doer, Silva)

    Technisch geändert am 21.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)