Approbation: Ersatzurkunde beantragen
Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde können Sie die Ausfertigung einer Ersatzurkunde beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.
Online-Dienst
MVSP_MV_Approbation:_Ersatzurkunde_beantragen
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Zahlungsweise
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- Mastercard
- Visa Karte
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Ansprechpartner
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 310 - Landesprüfungsamt für Heilberufe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. keine Sprechzeit Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 09:00 – 12:00 Uhr Fr. keine Sprechzeit
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 385 588-59003
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Eidesstaatliche Versicherung gem. § 22 Bundesnotarordnung
- Lebenslauf mit Angabe des Approbationsdatums
- ggf. Übersendung einer noch verhandenen Kopie der Approbationsurkunde
- Erklärung der Straffreiheit
- Bundeszentralregister (Belegart O)
- Bescheinigung der zuständigen Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- bzw. Psychotherapeutenkammer, dass keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet/vorgenommen wurden
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Richtet sich nach Landesrecht.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Fristen
Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den unterschiedlichen zuständigen Behörden der Länder.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe) am 2022
Stichwörter
Approbationsurkunde, Zweitschrift, Ersatzurkunde