Jagdschein für Jugendliche beantragen
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.
Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Vor Erteilung des ersten Jagdscheins ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen.
Die Erteilung eines Jagdscheins erfolgt bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag.
Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, können den Jagdschein nur als Jugendjagdschein für höchstens 2 Jahre erhalten. Der Inhaber eines Jugendjagdscheins darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen, volljährigen Person jagen.
Es ist zu beachten, dass das Bedürfnis für das Besitzen von Schusswaffen und Munition entfällt, wenn der Jagdschein seine Gültigkeit verliert.
zuständige Stelle
Die Antragstellung zur Erteilung eines Jagdscheins für Jugendliche erfolgt bei der für den Wohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Fachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung
Die Ordnungsbehörde ist für viele Bürgerinnen und Bürger der zentrale Ansprechpartner bei der Lösung von Problemstellungen im alltäglichen Leben. Hinter dem Begriff Ordnungsbehörde verbirgt sich eine Vielzahl von Aufgabenstellungen, die von unterschiedlichsten Ämtern bei den Gemeinden, Städten und Kreisen wahrgenommen werden.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Herr T. Brose
Frau J. Kuhn
Frau L. Hahn
Frau S. Fedke
Frau D. Ollmann
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3214
Fax: +49 3841 3040-83214
E-Mail: D.Ollmann@nordwestmecklenburg.de
Formulare
Jagdschein - Erteilung/Verlängerung beantragen
erforderliche Unterlagen
Für die Erteilung eines Jagdscheins für Jugendliche werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins der zuständigen Unteren Jagdbehörde
- Personalausweis/ Reisepass
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
- Bescheinigung "Kundige Person"
- Lichtbild
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung über die beantragte Laufzeit: Mindestdeckungssumme EUR 50.000 bei Sachschäden, EUR 500.000 bei Personenschäden
Soweit Sie Anspruch auf eine Gebührenermäßigung haben, ist dies im Antrag zu vermerken und in geeigneter Form nachzuweisen.
Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.
Voraussetzungen
- mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein von der Unteren Jagdbehörde erteilt werden
- Zuverlässigkeit und körperliche Eignung nach dem Bundesjagdgesetz i. V. m. Waffengesetz (WaffG)
- bestandene Jägerprüfung
- Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Nach der Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde erfolgt die erforderliche Zuverlässigkeitsprüfung gemäß § 17 BJagdG i. V. m. § 5 und 6 Waffengesetz. Nach ca. 3 bis 4 Wochen liegt die Auskunft der zuständigen Behörden vor. Ist die Zuverlässigkeit gegeben, kann unter Vorlage einer gültigen Haftpflichtversicherung und Entrichtung der Jagdscheingebühr der Jagdschein gelöst werden.
Fristen
bei Jahresjagdscheinen möglichst rechtzeitig vor Beginn des neuen Jagdjahres (01.04.)
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen, abhängig vom Umfang des Antrags und der Zuarbeit weiterer Behörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung
Kosten
Die Kosten für die Erteilung des Jagdscheins setzen sich zusammen aus den Jagdscheingebühren gemäß Jagdgebührenverordnung M-V und der Jagdabgabe gemäß Jagdabgabeverordnung M-V.
Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz und dem Landesjagdgesetz M-V
- Erteilung von Jugendjahresjagdscheinen
a) für ein Jagdjahr: EUR 20,00
b) für zwei Jagdjahre: EUR 30,00
- Erteilung von Tagesjugendjagdscheinen: EUR 5,00
- Als Jagdabgabe nach § 16 Abs. 2 und 3 des Landesjagdgesetzes zahlt der Erwerber des
a) Jugendjagdscheins jährlich EUR 18,00
b) Tagesjugendjagdscheins EUR 5,00
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 15.01.2021
Stichwörter
Jagderlaubnis, Jagdwesen, Jagen, Jagdlizenz, Jagdpatent, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdkarte, Jäger, Jägerschein, Jagd, Jägerei, Jagdschein