Jugendjagdschein Erteilung Tagesjagdschein

    Jagdschein für Jugendliche beantragen

    Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Vor Erteilung des ersten Jagdscheins ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen.

    Die Erteilung eines Jagdscheins erfolgt bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag. 

    Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, können den Jagdschein nur als Jugendjagdschein für höchstens 2 Jahre erhalten. Der Inhaber eines Jugendjagdscheins darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen, volljährigen Person jagen.

    Es ist zu beachten, dass das Bedürfnis für das Besitzen von Schusswaffen und Munition entfällt, wenn der Jagdschein seine Gültigkeit verliert.

    zuständige Stelle

    Die Antragstellung zur Erteilung eines Jagdscheins für Jugendliche erfolgt bei der für den Wohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Ordnungsbehörde ist für viele Bürgerinnen und Bürger der zentrale Ansprechpartner bei der Lösung von Problemstellungen im alltäglichen Leben. Hinter dem Begriff Ordnungsbehörde verbirgt sich eine Vielzahl von Aufgabenstellungen, die von unterschiedlichsten Ämtern bei den Gemeinden, Städten und Kreisen wahrgenommen werden.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
    • Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    Formulare

    Jagdschein - Erteilung/Verlängerung beantragen

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Erteilung eines Jagdscheins für Jugendliche werden folgende Unterlagen benötigt:

    • vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins der zuständigen Unteren Jagdbehörde
    • Personalausweis/ Reisepass
    • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
    • Bescheinigung "Kundige Person"
    • Lichtbild
    • Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung über die beantragte Laufzeit: Mindestdeckungssumme EUR 50.000 bei Sachschäden, EUR 500.000 bei Personenschäden

    Soweit Sie Anspruch auf eine Gebührenermäßigung haben, ist dies im Antrag zu vermerken und in geeigneter Form nachzuweisen.

    Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Voraussetzungen

    • mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein von der Unteren Jagdbehörde erteilt werden
    • Zuverlässigkeit und körperliche Eignung nach dem Bundesjagdgesetz i. V. m. Waffengesetz (WaffG)
    • bestandene Jägerprüfung
    • Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde erfolgt die erforderliche Zuverlässigkeitsprüfung gemäß § 17 BJagdG i. V. m. § 5 und 6 Waffengesetz. Nach ca. 3 bis 4 Wochen liegt die Auskunft der zuständigen Behörden vor. Ist die Zuverlässigkeit gegeben, kann unter Vorlage einer gültigen Haftpflichtversicherung und Entrichtung der Jagdscheingebühr der Jagdschein gelöst werden. 

    Fristen

    bei Jahresjagdscheinen möglichst rechtzeitig vor Beginn des neuen Jagdjahres (01.04.)

    Bearbeitungsdauer

    ca. 4 Wochen, abhängig vom Umfang des Antrags und der Zuarbeit weiterer Behörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung

    Kosten

    Die Kosten für die Erteilung des Jagdscheins setzen sich zusammen aus den Jagdscheingebühren gemäß Jagdgebührenverordnung M-V und der Jagdabgabe gemäß Jagdabgabeverordnung M-V.

    Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz und dem Landesjagdgesetz M-V

    • Erteilung von Jugendjahresjagdscheinen
      a) für ein Jagdjahr: EUR 20,00
      b) für zwei Jagdjahre: EUR 30,00
       
    • Erteilung von Tagesjugendjagdscheinen: EUR 5,00
       
    • Als Jagdabgabe nach § 16 Abs. 2 und 3 des Landesjagdgesetzes zahlt der Erwerber des
      a) Jugendjagdscheins jährlich EUR 18,00
      b) Tagesjugendjagdscheins EUR 5,00

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Jagderlaubnis, Jagdwesen, Jagen, Jagdlizenz, Jagdpatent, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdkarte, Jäger, Jägerschein, Jagd, Jägerei, Jagdschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de