Auskünfte aus dem Wasserbuch beantragen
Wenn Sie sich über Wasserrechte, Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete informieren wollen, können Sie dies im Kartenportal Umwelt des LUNG tun. Wenn Sie genauer in eine Wasserbuchakte einsehen wollen, können Sie dies bei der Wasserbuchstelle des LUNG tun.
Beschreibung
Wenn Sie Informationen zu Wasserrechten benötigen, dann steht Ihnen für das Land M-V das Wasserbuch über das Kartenportal Umwelt des LUNG zur Verfügung. Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich.
Das Wasserbuch ist ein zentrales Register für Wasserrechte, welches wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse (Rechte und Pflichten), sowie Umweltinformationen (z.B. Wasserschutzgebiete, Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete) beinhaltet.
Für die Einsicht in Unterlagen zu einem bestimmten Wasserbuchblatt (z.B. Anträge, Bescheide, Schriftverkehr) kann Ihnen auf Nachfrage die Wasserbuchstelle des LUNG behilflich sein.
Zu jedem Wasserbuchblatt wird in der Wasserbuchstelle eine Wasserbuchakte mit den Antragsunterlagen geführt. In diese Wasserbuchakten kann auf Antrag Einsicht genommen werden.
Online-Dienst
Onlinedienst Wasserbuch
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg - Vorpommern (LUNG)
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Goldberger Straße 12 b
18273 Güstrow
Telefon: 03843/777-0 (gebührenfrei)
Telefax: 03843/777-106
E-Mail: poststelle@lung.mv-regierung.de
Internet: https://www.lung.mv-regierung.de/
E-Mail: LUNGwasserbuchstelle@lung.mv-regierung.de
Zuständigkeit
Wasserbuchstelle M-V
Goldberger Straße 12 b
18273 Güstrow
Telefon: 03843/777-304 oder -305 (gebührenfrei)
Telefax: 03843/777-9304 oder -9305
E-Mail: LUNGwasserbuchstelle@lung.mv-regierung.de
Ansprechpartner
Dezernat LUNG 300 - Wassernutzungen, Wasserbuch, Abwasserabgabe, Wasserentnahmeentgelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 11:30 Uhr
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Keine.
- Formulare vorhanden: Ja
- Onlineverfahren möglich: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Informationen, wo und wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Einsicht in die Wasserbuchakte entnehmen.
- verwaltungsgerichtliche Klage nach erfolglosem Widerspruch
Informationen, wo und wie Sie Klage erheben, können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Verfahrensablauf
Die Wasserbuchblätter der eingetragenen wasserwirtschaftlichen Rechtsverhältnisse werden im Kartenportal Umwelt des LUNG veröffentlicht.
Die Einsicht in eine Wasserbuchakte kann formlos bei der Wasserbuchstelle beantragt werden. Bei berechtigtem Interesse können kostenpflichtige Auszüge erstellt werden. Schutzwürdige Interessen Betroffener werden dabei berücksichtigt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- Wasserbuchblätter können jederzeit im Kartenportal Umwelt eingesehen werden.
- Die Bearbeitungsdauer für die Einsicht in die Wasserbuchakte richtet sich nach dem Antragsaufkommen (ca. 2-4 Wochen).
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 20.01.2023
Stichwörter
Regenwasser, Umweltinformationen, Gewässer, Wasserrecht, Bewilligung, Planfeststellung, Gehobene Erlaubnis, Wasserrahmenrichtlinie, Schmutzwasser, Niederschlagswasserversickerung, Brauchwasser, Plangenehmigung, Gewässerausbau, Erlaubnis, Wasserschutzgebiete