Jagderlaubnis beantragen
Beschreibung
Jagdausübungsberechtigte können Jagdgästen eine Jagderlaubnis erteilen. Ein Jagdgast ist nicht Jagdausübungsberechtigter im Sinne der jagdgesetzlichen Bestimmungen.
Eine entgeltpflichtige Jagderlaubnis muss bei der Unteren Jagdbehörde des örtlich zuständigen Landkreises bzw. kreisfreien Stadt (Wohnort) angezeigt werden.
Die Jagdbehörde kann die Zulassung von Jagdgästen aus Gründen der Jagdpflege beschränken oder untersagen.
zuständige Stelle
Die Anzeige der entgeltlichen Jagderlaubnis erfolgt bei den Unteren Jagdbehörden der örtlich zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Fachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung
Die Ordnungsbehörde ist für viele Bürgerinnen und Bürger der zentrale Ansprechpartner bei der Lösung von Problemstellungen im alltäglichen Leben. Hinter dem Begriff Ordnungsbehörde verbirgt sich eine Vielzahl von Aufgabenstellungen, die von unterschiedlichsten Ämtern bei den Gemeinden, Städten und Kreisen wahrgenommen werden.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Gebühren: nein
Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
23958 Wismar
Postanschrift
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Formulare
Sprengstoff (1) - Abbrennen von pyrotechnische Gegenständen (§ 27 Sprengstoffgesetz) - Erteilung beantragen
Sprengstoff (2) - Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 - Ausnahmegenehmigung beantragen
Sprengstoff (4) - Unbedenklichkeitsbescheinigung - Erteilung beantragen
erforderliche Unterlagen
- Jagderlaubnisschein
- Jagdschein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Anzeige bei der Unteren Jagdbehörde und Eintragung in Jagdschein bei im Zuständigkeitsbereich wohnenden Jagderlaubnisinhabern
Fristen
keine
Kosten
Es fallen keine amtlichen Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 14.01.2021