• Grimmen (Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen

Wenn Sie für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

Beschreibung

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen befristet  für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erteilt worden ist. Sie können eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung gefordert wurden, auch weiterhin vorliegen. Ein Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn der Höchstzeitraum von 3 Jahren noch nicht ausgeschöpft worden ist.

Online-Dienst

Elektronischer Aufenthaltstitel - Antragstrecke Erwerbstätigkeit online erledigen

ID: L100027_129704417

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Version

Technisch erstellt am 28.09.2023

Technisch geändert am 25.11.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ansprechpartner

Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Marienstr. 1

18439 Stralsund

Öffnungszeiten

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

Stichwörter

Abschiebung, Aufentshaltstitel, Ausländer, Ausländerangelegenheiten, Ausländerbehörde, Einbürgerung, Verpflichtungserklärung

Version

Technisch erstellt am 23.10.2014

Technisch geändert am 18.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Mietvertrag
  • Aktuelle Gewinnberechnung durch den Steuerberater
  • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob weitere Unterlagen einzureichen sind.

Formulare

  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Voraussetzungen

Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur verlängert werden, wenn

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis  an der Tätigkeit besteht und
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Dies sind insbesondere:

  • ein gesicherter Lebensunterhalt
  • eine geklärte Identität
  • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

  • Verwaltungsgerichtliche Klage.

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

  • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
  • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
  • Es erfolgt ggf. die Beteiligung weiterer Behörden.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
  • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

Fristen

Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

Die Aufenhaltserlaubnis zuzüglich eventueller Verlängerungen sind auf einen Höchstzeitraum von 3 Jahren begrenzt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Arbeitsanfall in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde abhängig.

Kosten

Gebühr ab 93.0 EUR bis 96.0 EUR

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Internet im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland

https://www.make-it-in-germany.com/de/

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Fachamt Einwohnerwesen Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg E-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.de Fax: 040 427907600 Telefon: +49 40 428713849 am 20.11.2020

Version

Technisch erstellt am 05.10.2021

Technisch geändert am 26.06.2024

Stichwörter

Aufenthaltstitel, Arbeitsgenehmigung, elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Aufenthalt zur selbständigen Tätigkeit, Arbeitserlaubnis, Erwerbstätigkeit

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021