Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.
Beschreibung
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
Online-Dienst
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Zuständigkeit
Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.
Ansprechpartner
Finanzamt Greifswald
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS
erforderliche Unterlagen
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Formulare
- Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
- OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
keine
Weitere Informationen
Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts „ELSTER“
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022
Stichwörter
Kinderfreibeträge, Kinderfreibetrag, Steuerklasse, Steuerauskunft, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Religionszugehörigkeit, ELStAM, Einkommensteuer, Lohnsteuerabzug, Elstam, Elektronische Lohnsteuerkarte, Freibetrag, Familienstand, Lohnsteuerkarte, Hochzeit, ELSTER, Steuerkarte