• Papendorf (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

Beschreibung

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

Online-Dienst

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

ID: L100027_121264835

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Version

Technisch erstellt am 11.04.2022

Technisch geändert am 21.04.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Zuständigkeit

Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.

Ansprechpartner

Online-Finanzamt „ELSTER“

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.08.2022

Technisch geändert am 10.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

Formulare

  • Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
  • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

keine

Kosten

keine

Weitere Informationen

Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts „ELSTER“

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

Version

Technisch erstellt am 30.09.2021

Technisch geändert am 17.03.2025

Stichwörter

Einkommensteuer, Elstam, Steuerauskunft, ELStAM, ELSTER, Kinderfreibetrag, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Religionszugehörigkeit, Familienstand, Freibetrag, Hochzeit, Kinderfreibeträge, Steuerkarte, Lohnsteuerkarte, Elektronische Lohnsteuerkarte, Steuerklasse, Lohnsteuerabzug

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021