Meldebescheinigung Erteilung

    Einfache Meldebescheinigung beantragen

    Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
    Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

    1. Familienname,
    2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    3. Doktorgrad,
    4. Geburtsdatum,
    5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Zuständig ist die Meldebehörde Ihres aktuellen Wohnorts.

    Mit der einfachen Meldebescheinigung können Sie gegenüber Behörden (zum Beispiel dem Standesamt) und privaten Stellen nachweisen, dass Sie mit den oben genannten Daten im Melderegister registriert sind.

    Online-Dienst

    Meldewesen

    ID: L100027_123729188

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Klassische Kreditkarte
    • Kreditkarten
    • Paypal

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Meldebehörden in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des aktuellen Wohnorts

    Ansprechpartner

    32.3.0 Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 31 53

    17489 Greifswald

    Hausanschrift

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
      Anzahl: 22  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
      Anzahl: 273  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
      Anzahl: 250  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbus
      Linien:
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
      • Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4120(Für telefonische Terminvereinbarungen)

    Fax: +49 3834 8536-4135

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4131

    E-Mail: einwohnermeldeabteilung@greifswald.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Gebührenhinweise Einwohnermeldewesen

    für Amtshandlungen entfallen Gebühren. Rechtsgrundlage dafür ist § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 10 Abs. 1 S. 4 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 04. Oktober 1991 i. V. m. der Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa und zur Änderung der Hundehalterverordnung vom 22. Februar 2017, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Die Gebührenschuld entsteht nach § 11 des Landesverwaltungskostengesetzes grundsätzlich mit Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde.


    Hinweis 32.3.0 Einwohnermeldewesen:

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
    • gegebenenfalls Vollmacht.

    Formulare

    • Formulare: keine 

    (Einzelne Meldebehörden halten eigene Formulare vor.)

    • Onlineverfahren möglich: nein (siehe auch unter "Hinweise")
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Hinweise für Greifswald: UHGW Einfache Meldebescheinigung beantragen

    Voraussetzungen

    • Eine einfache Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag.
    • Die einfache Meldebescheinigung kann zu jeder Zeit für die Wohnung, die Sie aktuell bewohnen, ausgestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf eine einfache Meldebescheinigung können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Meldebehörde stellen:

    • Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich stellen. 
    • Die Antragstellung kann durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
    • Sie müssen sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen und ggf. eine Vollmacht vorlegen, wenn Sie den Antrag für andere Personen stellen.
    • Die Meldebehörde prüft Ihre Identität.
    • Die Meldebehörde erteilt Ihnen die einfache Meldebescheinigung.
    • Sie sind verpflichtet, die Gebühr für die einfache Meldebescheinigung zu entrichten.

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    • keine (die einfache Meldebescheinigung wird meist direkt bei Antragstellung ausgestellt)

    Kosten

    • 5 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erteilung einer elektronischen Meldebescheinigung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 10 Absatz 2 und 3 Bundesmeldegesetz erfüllt sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 18.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de