Meldebescheinigung Erteilung

    Einfache Meldebescheinigung beantragen

    Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
    Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

    1. Familienname,
    2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    3. Doktorgrad,
    4. Geburtsdatum,
    5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Zuständig ist die Meldebehörde Ihres aktuellen Wohnorts.

    Mit der einfachen Meldebescheinigung können Sie gegenüber Behörden (zum Beispiel dem Standesamt) und privaten Stellen nachweisen, dass Sie mit den oben genannten Daten im Melderegister registriert sind.

    Online-Dienst

    OLAV Klützer-Winkel

    ID: L100027_123729185

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2022 (von: Ziemann, Marcel)

    Technisch geändert am 28.05.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Meldebehörden in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des aktuellen Wohnorts

    Ansprechpartner

    Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 1

    23948 Klütz

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr Mi. 09:00 – 12:00 Uhr Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr Fr.  09:00 – 12:00 Uhr (nur Standesamt und Bürgerbüro) Hinweis: Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, aktuell dürfen Besucher die Amtsverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (dienstags ohne Termin). Persönliche Termine können - telefonisch unter 038825/393-0 - per E-Mail unter poststelle@kluetzer-winkel.de oder hier Online vereinbart werden. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Bankverbindung

    Amt Klützer Winkel

    Empfänger: Amt Klützer Winkel

    IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43

    BIC: NOLADE21WIS

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2020 (von: Hein, Martina)

    Technisch geändert am 22.03.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
    • gegebenenfalls Vollmacht.

    Formulare

    • Formulare: keine 

    (Einzelne Meldebehörden halten eigene Formulare vor.)

    • Onlineverfahren möglich: nein (siehe auch unter „Hinweise")
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Eine einfache Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag.
    • Die einfache Meldebescheinigung kann zu jeder Zeit für die Wohnung, die Sie aktuell bewohnen, ausgestellt werden.

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf eine einfache Meldebescheinigung können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Meldebehörde stellen:

    • Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich stellen. 
    • Die Antragstellung kann durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
    • Sie müssen sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen und ggf. eine Vollmacht vorlegen, wenn Sie den Antrag für andere Personen stellen.
    • Die Meldebehörde prüft Ihre Identität.
    • Die Meldebehörde erteilt Ihnen die einfache Meldebescheinigung.
    • Sie sind verpflichtet, die Gebühr für die einfache Meldebescheinigung zu entrichten.

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    • keine (die einfache Meldebescheinigung wird meist direkt bei Antragstellung ausgestellt)

    Kosten

    • 5 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erteilung einer elektronischen Meldebescheinigung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 10 Absatz 2 und 3 Bundesmeldegesetz erfüllt sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 18.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 10.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)