Hundehaltung: Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang beantragen
An bestimmten Orten müssen alle Hunde an der Leine geführt werden, außerdem besteht für bestimmte Hunde ein genereller Leinenzwang. Von den Regelungen sind aber Ausnahmen möglich.
Beschreibung
Bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen und in Verkaufsstätten oder Zoos sowie an Orten, an denen die Möglichkeit zum Ausweichen vor anderen Personen oder die Reaktionsfähigkeit der Hundehalterin oder des Hundehalters beeinträchtigt ist, herrscht Leinenpflicht für alle Hunde. Ausnahmen gelten für Blinden- und Behindertenbegleithunde, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sowie für Diensthunde von beispielsweise Polizei, Zoll und von Streitkräften.
Gefährliche Hunde unterliegen darüber hinaus einer generellen Leinenpflicht. Diese gilt nicht, wenn es sich um Jagd- und Herdengebrauchshunde handelt und sie im Rahmen ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden (z. B. ein Jagdhund während der Jagd).
Online-Dienst
MVSP_Maulkorbzwang
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zuständige Stelle
- örtliche Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
Amt Miltzow - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Bus Miltzow
Bus: L301
DB Bahnhof Miltzow
Regionalbahn: Miltzow
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@amt-miltzow.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Überweisung, Dauerauftrag, Lastschriftverfahren, Lastschriftverfahren, Girocard
Bankverbindung
Amt-Miltzow
Empfänger: Amt-Miltzow
IBAN: DE18 1309 1054 0003 0401 43
BIC: GENODEF1HST
Bankinstitut: Pommersche Volksbank
Voraussetzungen
- Für alle Hunde: Grundsätzliche Leinenpflicht bei Veranstaltungen und Orten an denen die Möglichkeit zum Ausweichen vor anderen Personen oder die Reaktionsfähigkeit der Hundehalterin oder des Hundehalters beeinträchtigt ist, Verkaufsstätten oder Zoos
- Ausnahme für Blinden- und Behindertenbegleithunde, Diensthunde (z. B. Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Polizei, Zoll, Streitkräfte)
- Für gefährliche Hunde: generelle Leinenpflicht
- Ausnahme für Jagd- und Herdengebrauchshunde während des Einsatzes ihrer jeweiligen Zweckbestimmung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen Entscheidungen der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) oder der zuständigen Kreisordnungsbehörde (Kreisordnungsamt) kann Widerspruch eingelegt werden (§§ 68 ff. Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO). Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 14.11.2022
Stichwörter
Blindenhund, Behindertenhund