Lebenspartnerschaft Aufhebung

    Aufhebung bzw. "Scheidung" der Lebenspartnerschaft

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft beenden wollen, können Sie die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beantragen.

    Beschreibung

    Eine Lebenspartnerschaft kann vom Gericht unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.

    Für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. an einen Rechtsanwalt. Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin benötigt keine rechtsanwaltliche Vertretung, wenn er oder sie der Aufhebung zustimmt und selbst keine Anträge stellen will.

    Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob einer der Aufhebungsgründe vorliegt.

    zuständige Stelle

    • Das für Sie gemäß § 270 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 122 FamFG zuständige Amtsgericht - Familiengericht -ermittelt die von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin bzw. der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.

    Zuständigkeit

    • Bitte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

    Ansprechpartner

    Allgemeine Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jasmunder Str. 11

    18609 Binz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Di 09:00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr * Do 09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038393 374-0

    Fax: 038393 37487

    E-Mail: sekretariat@gemeinde-binz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz

    Empfänger: Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz

    IBAN: DE90 1505 0500 0835 1206 35

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz

    Empfänger: Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz

    IBAN: DE69 1203 0000 0000 1034 57

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Stichwörter

    Besoldung, Gehalt, Lohn, Akteneinsicht, Ausbildung, Begrüßungsgeld, Beschaffung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gleichstellung, Gleichstellungsbeauftragte, Hauptverwaltung, IT, Jugendsozailarbeit, Kita, Meldestelle, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Wohngeld, Standesamt,, Poststelle, Praktikum, Presse, Schule, Schulen, Schulentwicklungsplanung, Schullastenausgleich, Schulsozialarbeit, Schulverwaltung, Senioren, Sozialarbeiterin, Stadtarchiv, Standesamt, Stellenausschreibung, Versicherungen, Versicherungsangelegenheiten, Vertragsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ihr zuständiges Gericht finden Sie im Justizportal des Bundes und der Länder

    Öffnungszeiten

    Keine Angabe

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel müssen hierfür vorgelegt werden:

    • Ihr Lichtbildausweis
    • die Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift

    Bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Unterlagen Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin von Ihnen benötigt.

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Sie leben seit einem Jahr getrennt und wollen beide die Aufhebung oder
    • es kann nicht erwartet werden, dass eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft zwischen Ihnen wieder hergestellt werden kann oder
    • Sie leben bereits drei Jahre getrennt oder
    • Sie leben noch nicht ein Jahr getrennt, die Fortsetzung der Partnerschaft wäre aber für Sie aus Gründen, die in der Person des anderen liegen, eine unzumutbare Härte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt

    Verfahrensablauf

    Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin muss in Ihrem Namen die Aufhebung beim Familiengericht beantragen.

    • Das Gericht stellt den Aufhebungsantrag Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin zu. Für die Zustimmung zum Scheidungsantrag besteht kein Anwaltszwang.
    • Im Termin zur mündlichen Verhandlung über den Aufhebungsantrag werden die Lebenspartner in der Regel zu den Aufhebungsvoraussetzungen persönlich angehört.
    • Sofern die Aufhebungsvoraussetzungen vorliegen, wird das Familiengericht die Aufhebung der Lebenspartnerschaft durch Beschluss aussprechen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    • Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig

    Kosten

    • Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • Kosten des Gerichts, § 43 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
    • jeweils Berechnung nach der Höhe des Gegenstandswerts (einkommens und vermögensabhängig)
    • bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden
    • Das Gericht ordnet in der Regel eine Kostenaufhebung an. Dies bedeutet, dass jeder der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen die eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten trägt.
    • Haben die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen eine andere Vereinbarung über die Kosten getroffen, kann das Gericht dieser ganz oder teilweise zustimmen.
    • Bei der Zurückweisung des Aufhebungsantrags muss der Antragsteller oder die Antragstellerin alle Kosten tragen.
    • Tipp: Konkrete Auskünfte über die im Verfahren entstehenden Kosten erhalten Sie bei Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 02.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Aufhebung, unzumutbare Härte, Fortsetzung Lebensgemeinschaft unzumutbar, Scheidung, Lebenspartnerschaft, getrennt leben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de