Eine Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen
Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Beschreibung
Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.
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Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle nach § 5 Abs. 2 ChemOzonSchichtV sowie § 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV online beantragen
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zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.
- Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
- Inhalte des Lehrgangs,
- Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
- gegebenenfalls Prüfungsordnung,
- gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
- Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
- gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.
Formulare
- Schriftform erforderlich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
- § 5 Abs. 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Gebührennummern 3.1, 3.2 und 4.1 der Umweltchemikalien-Kostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (UmwChemKostVO)
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.
Fristen
vor Aufnahme der Tätigkeit
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000
je nach Zeitaufwand für die Anerkennung von Aus- oder Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen und Betrieben nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung als berechtigt zur Abnahme von Prüfungen und Erteilung von Sachkundebescheinigungen: Verwaltungsgebühr ab 1.0 EUR bis 700.0 EUR
je nach Zeitaufwand für die Erteilung eines Unternehmenszertifikates nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Verwaltungsgebühr ab 1.0 EUR bis 200.0 EUR
je nach Zeitaufwand für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Verwaltungsgebühr ab 1.0 EUR bis 700.0 EUR
Dokumente
Eingehend
sonstige Unterlagen
Dokumenttyp: Mitteilung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausbildungs-/Befähigungsnachweis
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern  am 28.06.2021
Stichwörter
Bescheinigungsstelle, Unternehmenszertifikat, Prüfungsstelle, Chemikalien-Ozonschichtverordnung, Anerkennung, Chemikalien-Klimaschutzverordnung