Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung

    Eine Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen

    Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.

    Online-Dienst

    Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle nach § 5 Abs. 2 ChemOzonSchichtV sowie § 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV online beantragen

    ID: L100027_135952333

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    Version

    Technisch erstellt am 18.07.2024

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz

    Ansprechpartner

    Dezernat StALUVP 53 - 4. BImSchV Anlagengenehmigung/Überwachung, Abfallanlagen, Deponien und Gefährliche Abfälle

    Adresse

    Hausanschrift

    Badenstraße 18

    18439 Stralsund

    Hausanschrift

    Kastanienallee 13

    17373 Ueckermünde

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2017

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.

    • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
    • Inhalte des Lehrgangs,
    • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
    • gegebenenfalls Prüfungsordnung,
    • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
    • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
    • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.

    Fristen

    vor Aufnahme der Tätigkeit

    Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000

    je nach Zeitaufwand für die Anerkennung von Aus- oder Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen und Betrieben nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung als berechtigt zur Abnahme von Prüfungen und Erteilung von Sachkundebescheinigungen: Verwaltungsgebühr ab 1.0 EUR bis 700.0 EUR

    je nach Zeitaufwand für die Erteilung eines Unternehmenszertifikates nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Verwaltungsgebühr ab 1.0 EUR bis 200.0 EUR

    je nach Zeitaufwand für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Verwaltungsgebühr ab 1.0 EUR bis 700.0 EUR

    Dokumente

    Eingehend

    sonstige Unterlagen

    Dokumenttyp: Mitteilung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausbildungs-/Befähigungsnachweis

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern  am 28.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2021

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Stichwörter

    Bescheinigungsstelle, Unternehmenszertifikat, Prüfungsstelle, Chemikalien-Ozonschichtverordnung, Anerkennung, Chemikalien-Klimaschutzverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021