Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung

    Eine Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen

    Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.

    Die zuständige Behörde erteilt Unternehmen, die Tätigkeiten an fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen durchführen nach § 6 ChemKlimaschutzV auf Antrag ein Unternehmenszertifikat nach Maßgabe von Artikel 6 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067oder Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 304/2008.
    Darüber hinaus erkennt die zuständige Behörde Fortbildungsveranstaltungen nach § 5 Abs. 3 ChemOzonschichtV an. Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist eine Voraussetzung für die Erteilung einer Sachkundebescheinigung durch die IHK und damit auch eine Voraussetzung für die Erteilung eines Unternehmenszertifikates.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Prüfungs-_und_Bescheinigungsstellen_nach_§_5_Abs._2_ChemOzonSchichtV_sowie_§_5_Abs.2_ChemKlimaschutzV_(Sachkundebescheinigung)_Anerkennung

    ID: L100027_135952333

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    Version

    Technisch erstellt am 18.07.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 18.07.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz 

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt

    Ansprechpartner

    Abteilung STALUMM 5

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 6

    18246 Bützow

    Hausanschrift

    An der Jägerbäk 3

    18069 Rostock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2017 (von: Oestereich, Axel)

    Technisch geändert am 02.12.2024 (von: POKAR, eLIAS-)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.

    • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
    • Inhalte des Lehrgangs,
    • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
    • gegebenenfalls Prüfungsordnung,
    • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
    • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
    • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.

    Für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen sind der zuständigen Behörde detaillierte Informationen über den Lehrplan und die Lehrgangsinhalte einzureichen.
    Für die Beantragung eines Unternehmenszertifikates ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde notwendig, dem die Sachkundebescheinigung der zuständigen IHK und weitere Angaben wie Name und Sitz des Betriebes, die Bezeichnung der zu zertifizierenden Betriebsteile und die für den Standort zu bescheinigenden Tätigkeiten (z.B. Installation, Wartung / Dichtheitskontrolle / Rückgewinnung, Instandhaltung / Reparatur) beizufügen sind.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.

    Fristen

    vor Aufnahme der Tätigkeit

    Bearbeitungsdauer

    Gemäß § 5 Abs. 5 der Chemikalien-Ozonschichtverordnung  hat die zuständige Behörde innerhalb von 3 Monaten über die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen bzw. die Erteilung eines Zertifikates zu entscheiden. 

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000

    In Mecklenburg-Vorpommern fallen folgende Gebühren an:

    Für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen fallen gemäß Gebührenziffer  4.1 der Umweltchemikalienkostenverordnung Gebühren in Höhe von maximal EUR 700,00 an.
    Für die Erteilung eines Unternehmenszertifikates fallen gemäß Umweltchemikalienkostenverordnung Gebührenziffer 3.2 der Gebühren in Höhe von maximal EUR 200,00 an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern  am 28.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2021 (von: Rust, Sandra)

    Technisch geändert am 17.07.2024 (von: Schubert, Julia)

    Stichwörter

    Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Unternehmenszertifikat, Bescheinigungsstelle, Anerkennung, Chemikalien-Ozonschichtverordnung, Prüfungsstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)