Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Beschreibung
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Online-Dienst
MVSP_Bewohnerparkausweis_Verlängerung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Paypal
- Visa Karte
- giropay
- Mastercard
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zuständige Stelle
Untere Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde oder Amt)
Ansprechpartner
Stadt Parchim - Zentrale Bußgeldstelle/ Örtliche Verkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1549
19365 Parchim
Öffnungszeiten
Montag           09:00 - 12:00 Uhr Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch         nach Vereinbarung Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr Freitag            nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- bisheriger Bewohnerparkausweis
- Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.
Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Verlängerung
- Bei mehrjähriger Beantragung: Angabe der Kontoverbindung mit der Zustimmung zum SEPA-Lastschriftmandat
- Bei Rabattierung nach § 3 der Parkgebührenordnung der Stadt Parchim: Nachweis über die Berechtigung zur Ermäßigung (Beispiel: Wohngeldbescheid bei Wohngeldempfängern)
- Bei mehrjähriger Beantragung: Angabe der Kontoverbindung mit der Zustimmung zum SEPA-Lastschriftmandat
- Bei Rabattierung nach § 3 der Parkgebührenordnung der Stadt Parchim: Nachweis über die Berechtigung zur Ermäßigung (Beispiel: Wohngeldbescheid bei Wohngeldempfängern)
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.
Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Verlängerung
Als Bewohner/in mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz können Sie Ihren Parkausweis verlängern, wenn
- Sie in einer Bewohnerparkzone meldebehördlich registriert sind und
- Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, oder Ihnen ein Fahrzeug zur ständigen und fortdauernden Nutzung durch einen Dritten überlassen wurde.
Als Bewohner/in mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz können Sie Ihren Parkausweis verlängern, wenn
- Sie in einer Bewohnerparkzone meldebehördlich registriert sind und
- Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, oder Ihnen ein Fahrzeug zur ständigen und fortdauernden Nutzung durch einen Dritten überlassen wurde.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Verlängerung
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Verlängerung
In der Stadt Parchim gibt es 3 Antragsmöglichkeiten:
1. MV-Serviceportal
Sie sind Halter des Kfz oder dauerhafter Nutzer eines Kfz und Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz und begehren eine Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung Ihres Bewohnerparkausweises, so nutzen Sie bitte das MV-Serviceportal:
- Bewohnerparkausweis (neu) beantragen
- Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
- Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Verlust beantragen
- Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt.
2. Antragsstellung per E-Mail an verkehrsbehoerde@parchim.de
Sie sind Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Parchim und begehren eine Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung des Bewohnerparkausweises mit Wechselkennzeichen, so stellen Sie den Antrag vorzugsweise per E-Mail.
Erforderliche Unterlagen: Ausgefülltes Antragsformular, alle Fahrzeugscheine, ggfs. Nutzungsüberlassungserklärung und Anschreiben mit ausführlicher Begründung für die Mehrkennzeichen (max. 3 in Einzelfällen).
Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt.
3. persönliche Antragsstellung im Stadthaus
Bei Nichtvorhandensein der technischen Möglichkeiten können Sie den Antrag während der Sprechzeiten im Stadthaus stellen.
Der Bewohnerparkausweis kann sofort gegen Zahlung ausgestellt werden.
ACHTUNG: Bei Vorabsprache/Antragsstellung durch eine(n) Dritte(n)/Vertreter/in ist eine Vollmacht und zusätzlich der Personalausweis oder Pass des/der Vertreter(s)/in vorzulegen.
In der Stadt Parchim gibt es 3 Antragsmöglichkeiten:
1. MV-Serviceportal
Sie sind Halter des Kfz oder dauerhafter Nutzer eines Kfz und Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz und begehren eine Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung Ihres Bewohnerparkausweises, so nutzen Sie bitte das MV-Serviceportal:
- Bewohnerparkausweis (neu) beantragen
- Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
- Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Verlust beantragen
- Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt.
2. Antragsstellung per E-Mail an verkehrsbehoerde@parchim.de
Sie sind Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Parchim und begehren eine Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung des Bewohnerparkausweises mit Wechselkennzeichen, so stellen Sie den Antrag vorzugsweise per E-Mail.
Erforderliche Unterlagen: Ausgefülltes Antragsformular, alle Fahrzeugscheine, ggfs. Nutzungsüberlassungserklärung und Anschreiben mit ausführlicher Begründung für die Mehrkennzeichen (max. 3 in Einzelfällen).
Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt.
3. persönliche Antragsstellung im Stadthaus
Bei Nichtvorhandensein der technischen Möglichkeiten können Sie den Antrag während der Sprechzeiten im Stadthaus stellen.
Der Bewohnerparkausweis kann sofort gegen Zahlung ausgestellt werden.
ACHTUNG: Bei Vorabsprache/Antragsstellung durch eine(n) Dritte(n)/Vertreter/in ist eine Vollmacht und zusätzlich der Personalausweis oder Pass des/der Vertreter(s)/in vorzulegen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Verlängerung
Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Verlängerung
Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an:
- 12 Monate: 70 EUR
- 24 Monate: 140 EUR
- 36 Monate: 210 EUR
Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.
Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet.
Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an:
- 12 Monate: 70 EUR
- 24 Monate: 140 EUR
- 36 Monate: 210 EUR
Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.
Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet.
Dokumente
Eingehend
Vollmacht
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Verlängerung
Eingehend
SEPA-Lastschriftmandat
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 23.06.2021
Stichwörter
Anwohnerparkausweis, Parkkarte, Bewohnerparken, Anwohnerparken