Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Beschreibung

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Online-Dienst

    MVSP_Bewohnerparkausweis_Verlängerung

    ID: L100027_121408713

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Paypal
    • Visa Karte
    • giropay
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 22.04.2022 (von: Poppe, Marcus)

    Technisch geändert am 19.02.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Untere Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde oder Amt)

    Ansprechpartner

    Stadt Parchim - Zentrale Bußgeldstelle/ Örtliche Verkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Blutstr. 5

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1549

    19365 Parchim

    Öffnungszeiten

    Montag           09:00 - 12:00 Uhr Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch         nach Vereinbarung Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr Freitag            nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 71-390

    E-Mail: verkehrsbehoerde@parchim.de

    E-Mail: bussgeldstelle@parchim.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.06.2021 (von: Poppe, Marcus)

    Technisch geändert am 09.07.2024 (von: Weiß, Daniel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Bewohnerparkausweis
    • Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Verlängerung

    • Bei mehrjähriger Beantragung: Angabe der Kontoverbindung mit der Zustimmung zum SEPA-Lastschriftmandat
    • Bei Rabattierung nach § 3 der Parkgebührenordnung der Stadt Parchim: Nachweis über die Berechtigung zur Ermäßigung (Beispiel: Wohngeldbescheid bei Wohngeldempfängern)
    • Bei mehrjähriger Beantragung: Angabe der Kontoverbindung mit der Zustimmung zum SEPA-Lastschriftmandat
    • Bei Rabattierung nach § 3 der Parkgebührenordnung der Stadt Parchim: Nachweis über die Berechtigung zur Ermäßigung (Beispiel: Wohngeldbescheid bei Wohngeldempfängern)

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.

    Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Verlängerung

    Als Bewohner/in mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz können Sie Ihren Parkausweis verlängern, wenn

    • Sie in einer Bewohnerparkzone meldebehördlich registriert sind und
    • Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, oder Ihnen ein Fahrzeug zur ständigen und fortdauernden Nutzung durch einen Dritten überlassen wurde. 

    Als Bewohner/in mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz können Sie Ihren Parkausweis verlängern, wenn

    • Sie in einer Bewohnerparkzone meldebehördlich registriert sind und
    • Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, oder Ihnen ein Fahrzeug zur ständigen und fortdauernden Nutzung durch einen Dritten überlassen wurde. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Verlängerung

    In der Stadt Parchim gibt es 3 Antragsmöglichkeiten:

    1. MV-Serviceportal

    Sie sind Halter des Kfz oder dauerhafter Nutzer eines Kfz und Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz und begehren eine Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung Ihres Bewohnerparkausweises, so nutzen Sie bitte das MV-Serviceportal:

    Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt. 

    2. Antragsstellung per E-Mail an verkehrsbehoerde@parchim.de

    Sie sind Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Parchim und begehren eine Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung des Bewohnerparkausweises mit Wechselkennzeichen, so stellen Sie den Antrag vorzugsweise per E-Mail. 

    Erforderliche Unterlagen: Ausgefülltes Antragsformular, alle Fahrzeugscheine, ggfs. Nutzungsüberlassungserklärung und Anschreiben mit ausführlicher Begründung für die Mehrkennzeichen (max. 3 in Einzelfällen).

    Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt. 

    3. persönliche Antragsstellung im Stadthaus

    Bei Nichtvorhandensein der technischen Möglichkeiten können Sie den Antrag während der Sprechzeiten im Stadthaus stellen. 

    Der Bewohnerparkausweis kann sofort gegen Zahlung ausgestellt werden.

    ACHTUNG: Bei Vorabsprache/Antragsstellung durch eine(n) Dritte(n)/Vertreter/in ist eine Vollmacht und zusätzlich der Personalausweis oder Pass des/der Vertreter(s)/in vorzulegen.

    In der Stadt Parchim gibt es 3 Antragsmöglichkeiten:

    1. MV-Serviceportal

    Sie sind Halter des Kfz oder dauerhafter Nutzer eines Kfz und Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz und begehren eine Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung Ihres Bewohnerparkausweises, so nutzen Sie bitte das MV-Serviceportal:

    Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt. 

    2. Antragsstellung per E-Mail an verkehrsbehoerde@parchim.de

    Sie sind Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Parchim und begehren eine Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung des Bewohnerparkausweises mit Wechselkennzeichen, so stellen Sie den Antrag vorzugsweise per E-Mail. 

    Erforderliche Unterlagen: Ausgefülltes Antragsformular, alle Fahrzeugscheine, ggfs. Nutzungsüberlassungserklärung und Anschreiben mit ausführlicher Begründung für die Mehrkennzeichen (max. 3 in Einzelfällen).

    Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt. 

    3. persönliche Antragsstellung im Stadthaus

    Bei Nichtvorhandensein der technischen Möglichkeiten können Sie den Antrag während der Sprechzeiten im Stadthaus stellen. 

    Der Bewohnerparkausweis kann sofort gegen Zahlung ausgestellt werden.

    ACHTUNG: Bei Vorabsprache/Antragsstellung durch eine(n) Dritte(n)/Vertreter/in ist eine Vollmacht und zusätzlich der Personalausweis oder Pass des/der Vertreter(s)/in vorzulegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Verlängerung

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Verlängerung

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Dokumente

    Eingehend

    Vollmacht

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Verlängerung

    Eingehend

    SEPA-Lastschriftmandat

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 23.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 10.06.2021 (von: Zauber, Carola)

    Technisch geändert am 04.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis, Parkkarte, Bewohnerparken, Anwohnerparken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)