Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
Möchten Sie im innerstaatlichen Verkehr außerhalb des Linienverkehrs mehr als neun Personen befördern (Gelegenheitsverkehr, zum Beispiel durch Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen), benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt.
Online-Dienst
Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen -LK MSE
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Formeller Antrag:
- Name sowie Wohn- und Betriebssitz,
- bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort,
- Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer,
- Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge.
Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 13 PBefG:
- Führungszeugnis,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung,
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen -LK MSE
- Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen gem. § 21 Abs. 4 PBefGfür Taxen gem. § 21 Abs. 4 PBefG
- Fahrzeugliste aller gewerblich im Unternehmen eingesetzten Kraftfahrzeuge (KOM und PKW)aller gewerblich im Unternehmen eingesetzten Kraftfahrzeuge (KOM und PKW)
- Antrag auf Erweiterung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBefG
- Antrag auf Austausch eines Fahrzeuges
- Antrag auf Erweiterung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBefG
- Antrag auf Austausch eines Fahrzeuges
- Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen gem. § 21 Abs. 4 PBefGfür Taxen gem. § 21 Abs. 4 PBefG
- Fahrzeugliste aller gewerblich im Unternehmen eingesetzten Kraftfahrzeuge (KOM und PKW)aller gewerblich im Unternehmen eingesetzten Kraftfahrzeuge (KOM und PKW)
Voraussetzungen
Antragstellende müssen
- persönlich zuverlässig
- finanziell leistungsfähig und
- fachlich geeignet sein.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 48, 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Mietomnibusgenehmigung Erteilung
- § 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BoKraft)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
- Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (PBefG-Zust. VO)
Verfahrensablauf
- Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen,
- Antragsprüfung,
- Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc.
- Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.
Fristen
Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.
Kosten
Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.
Grundlage der Gebührenberechnung:
- Anzahl der Fahrzeuge
- der Laufzeit der Genehmigung
Verwaltungsgebühr ab 100.0 EUR bis 1465.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 22.06.2021