Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

    Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen englisch, französisch, spanisch, italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).

    Online-Dienste

    Geburtsurkunde beantragen

    ID: L100027_112082345

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Rechnung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Geburtsurkunde online beantragen

    ID: L100027_139153417

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • giropay
    • Paypal
    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Bei Geburt im Inland ist dies das Standesamt, das für den konkreten Geburtsort zuständig ist.
    • Bei Geburt im Ausland kann - wenn nicht bekannt ist, ob und wo die Geburt beurkundet wurde - beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachgefragt werden.

    Zuständigkeit

    Wohnsitzstandesamt oder zuständiges Standesamt

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Teergang 2

    18356 Barth

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Terminanfragen werden von der Bürgerinformation angenommen und bearbeitet. Diese erreichen Sie in den folgenden Öffnungszeiten, telefonisch unter 038231 37 300 oder vor Ort im Rathaus Barth. Öffnungszeiten der Bürgerinformation Montag: 9:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038231 37-164

    Fax: 038231 37-154

    E-Mail: standesamt@amt-barth.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Barth

    Empfänger: Amt Barth

    IBAN: DE59 1505 0500 0000 0006 63

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
      • und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
    • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Amtes
    • Schriftform erforderlich:
    • Persönliches Erscheinen nötig:
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
      • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Online-Beantragung:

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 5 Tage (Unterschiedlich, abhängig vom jeweiligen Standesamt, aber meist innerhalb weniger Tage)

    Kosten

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Landesrecht an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.

    Geburtsurkunde, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister oder Internationale Geburtsurkunde je EUR 15,00
    bei gleichzeitiger Ausstellung für jedes weitere Exemplar: EUR 7,50

    Gebühr Personenstandsurkunde 15.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 26.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

    Geburtsurkunde, Geburt, Nachweis, CIEC, International, Übereinkommen, Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de