Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen.

    Hinzu kommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Online-Dienste

    Führerschein ab 17 Jahren - begleitendes Fahren

    ID: L100027_124298176

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    Technisch erstellt am 29.11.2022 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Linow, Rene)

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    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    LHSN Fahrerlaubnis ab 17 Jahre für begleitetes Fahren beantragen

    ID: L100027_124233824

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    Technisch erstellt am 25.11.2022 (von: Henschke, Christoph)

    Technisch geändert am 20.08.2024 (von: Henschke, Christoph)

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    Ansprechpartner

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Ring 2

    19061 Schwerin

    Postanschrift

    Postfach 16 02 20

    19092 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Formulare

    Erteilung der Fahrerlaubnis zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2015 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Linow, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim

    Adresse

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2015 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 18.07.2024 (von: Linow, Rene)

    Sprachversion

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    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonsstr. 1

    19288 Ludwigslust

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Stichwörter

    Führerschein

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2015 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 18.07.2024 (von: Linow, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 28-32

    19230 Hagenow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 29.07.2015 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 18.07.2024 (von: Linow, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Voraussetzungen

    für Bewerber:

    • Mindestalter 17 Jahre
    • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
    • Kenntnis von Erster Hilfe

    für Begleitpersonen:

    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
    • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 23.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2021 (von: Zauber, Carola)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Begleitetes Fahren, Führerschein mit 17, Führerschein, Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, BF 17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)