Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung

    Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen

    Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

    Online-Dienst

    Elektronischer Aufenthaltstitel - Antragstrecke Erwerbstätigkeit online erledigen

    ID: L100027_129704417

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde

    Ansprechpartner

    Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienstr. 1

    18439 Stralsund

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Kontakt

    Fax: +49 3831 357-444001

    Telefon Festnetz: 03831 115

    E-Mail: auslaender@kreisverwaltung-vr.de

    Internet

    Stichwörter

    Abschiebung, Aufentshaltstitel, Ausländer, Ausländerangelegenheiten, Ausländerbehörde, Einbürgerung, Verpflichtungserklärung

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Nationalpass
    • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Ausbildungsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
    • Nachweis über eine Krankenversicherung
    • Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes/der Kammer über den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung)
    • 1 aktuelles biometrisches Foto

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    Formulare: keine
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie haben in Deutschland erfolgreich eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen und eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Berufsausbildung (§ 16a AufenthG) besessen. Weitere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind:

    • ein gesicherter Lebensunterhalt,
    • eine geklärte Identität,
    • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Absatz 3 Nr. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

    Die Rechtsgrundlage finden Sie auf der Internetseite Gesetze im Internet
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.htm
     

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

    • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
    • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

    Fristen

    Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft, wird empfohlen.
    Antragsfrist 4 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann in den örtlich zuständigen Ausländerbehörden variieren (etwa 5 bis 6 Wochen).

    Kosten

    Fixe Kosten: Gebühr EUR 98,00

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 22.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Arbeitsplatzsuche, elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Aufenthalt nach Ausbildung, Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltstitel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de