Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen
Als Forscherin oder Forscher haben Sie in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für längstens 9 Monate.
Beschreibung
Sie haben als Forscherin oder Forscher einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für längstens 9 Monate in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Sollten Sie allerdings während dieser 9 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
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MVSP_MV_at_erwerbstaetigkeit
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zuständige Stelle
Örtlich zuständige Ausländerbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Vorpommern-Greifswald - 32.2 SG Ausländerangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: ja
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: ja
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: ja
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 3834 87609025(zentrale Faxnummer der Ausländerbehörde)
E-Mail: migration.greifswald@kreis-vg.de(Gruppenpostfach für den Standort Greifswald)
E-Mail: migration.anklam@kreis-vg.de(Gruppenpostfach für den Standort Anklam)
E-Mail: migration.pasewalk@kreis-vg.de(Gruppenpostfach für den Standort Pasewalk)
Weitere Informationen
Das Sachgebiet der Ausländerangelegenheiten wird an 3 Standorten (Anklam, Greifswald, Pasewalk) vertreten.
Stichwörter
abgeschlossen, abgeschlossenes Studium, Angesteller, Antrag, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Antrag auf Aufenthaltstitel, Arbeitsplatz, Arbeitsplatzsuche, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht, Aufentshaltstitel, Ausbildung, Ausländer, Ausländerangelegenheiten, Ausländerbehörde, ausländisch, Ausländische Studierende, Ausweis, beantragen, Bedingungen zur Studienaufnahme, Berufsausbildung, Beschäftigung, beschleunigtes Fachkräfteverfahren, betrieblich, Blaue Karte EU, Bundesfreiwilligendienst, deutsch, Deutschkurs, Ehemann, Einreise, Einwanderung, ersmalig, Erwerbstätigkeit, eu-bürger, Fachkraft, Familie, Familiennachzug, Ferienjob, Forscher, mobil, Forschung, Hochqualifizierte, Hochschulzugang, kind, Nachzug, Niederlasssungserlaubnis, qualifiziert, schulisch, Sprachkenntnisse, Staatliche Hochschule, Studentenvisum, Studentische Nebentätigkeiten, Studiengang, Studienplatz, Studienvorbereitende Maßnahmen, Studienvorbereitender Sprachkurs, Studienvorbereitung, Studieren in Deutschland, Studium, subsidiär, Suche, Teilzeitstudium, Universität, verlängern, Verlängerung, Vollzeitstudium, Wissenschaftler
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Nationalpass
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie besitzen bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach einer Forschungstätigkeit, die den Höchstzeitraum von 9 Monaten noch nicht ausgeschöpft hat.
Zudem erfüllen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Dies sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt,
- eine geklärte Identität,
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Absatz 3 Nr. 2 und Absatz 4 Satz 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG).
§ 8 Absatz 1 AufenthG
Diese Rechtsgrundlagen finden Sie im Internet auf der Seite Gesetze im Internet
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und
bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Fristen
Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.
Bearbeitungsdauer
Ist abhängig vom Arbeitsanfall bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Kosten
Kostenrahmen: Gebühr: EUR 93,00 – 96,00
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte stellen Sie einen Antrag auf Verlängerung rechtzeitig (4 - 6 Wochen) vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
https://www.make-it-in-germany.com/de/
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Fachamt Einwohnerwesen Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg E-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.de Fax: 040 427907600 Telefon: 040 428713849   Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 20.11.2020
Stichwörter
elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Arbeitsplatzsuche, Aufenthaltstitel, Aufenthalt nach Forschungstätigkeit, Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis