Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium

    Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium: Verlängerung beantragen

    Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten.

    Beschreibung

    Sie haben als Absolventin oder Absolvent einer deutschen Hochschule einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. 

    Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 18 Monate in direktem Anschluss an das Studium erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Sollten Sie allerdings während dieser 18 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.

    Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

    Online-Dienst

    Elektronischer Aufenthaltstitel - Antragstrecke Erwerbstätigkeit online erledigen

    ID: L100027_129704417

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die für Sie örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    Landkreis Vorpommern-Greifswald - 32.2 SG Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 1

    17389 Anklam

    Standort Anklam

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    Hausanschrift

    Feldstraße 85a

    17489 Greifswald

    Standort Greifswald

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    Hausanschrift

    An der Kürassierkaserne 9

    17309 Pasewalk

    Standort Pasewalk

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3834 87609025(zentrale Faxnummer der Ausländerbehörde)

    E-Mail: migration.greifswald@kreis-vg.de

    E-Mail: migration.pasewalk@kreis-vg.de

    E-Mail: migration.anklam@kreis-vg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Sachgebiet der Ausländerangelegenheiten wird an 3 Standorten (Anklam, Greifswald, Pasewalk) vertreten. 

    Stichwörter

    abgeschlossen, abgeschlossenes Studium, Angesteller, Antrag, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Antrag auf Aufenthaltstitel, Arbeitsplatz, Arbeitsplatzsuche, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht, Aufentshaltstitel, Ausbildung, Ausländer, Ausländerangelegenheiten, Ausländerbehörde, ausländisch, Ausländische Studierende, Ausweis, beantragen, Bedingungen zur Studienaufnahme, Berufsausbildung, Beschäftigung, beschleunigtes Fachkräfteverfahren, betrieblich, Blaue Karte EU, Bundesfreiwilligendienst, deutsch, Deutschkurs, Ehemann, Einreise, Einwanderung, ersmalig, Erwerbstätigkeit, eu-bürger, Fachkraft, Familie, Familiennachzug, Ferienjob, Forscher, mobil, Forschung, Hochqualifizierte, Hochschulzugang, kind, Nachzug, Niederlasssungserlaubnis, qualifiziert, schulisch, Sprachkenntnisse, Staatliche Hochschule, Studentenvisum, Studentische Nebentätigkeiten, Studiengang, Studienplatz, Studienvorbereitende Maßnahmen, Studienvorbereitender Sprachkurs, Studienvorbereitung, Studieren in Deutschland, Studium, subsidiär, Suche, Teilzeitstudium, Universität, verlängern, Verlängerung, Vollzeitstudium, Wissenschaftler

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Nationalpass
    • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
    • Nachweis über eine Krankenversicherung
    • Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums
    • 1 aktuelles biometrisches Foto

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    • Formulare: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Studium im Bundesgebiet. Der Höchstzeitraum von 18 Monaten ist noch nicht ausgeschöpft. 

    Außerdem erfüllen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Dies sind insbesondere:

    • ein gesicherter Lebensunterhalt
    • eine geklärte Identität
    • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Absatz 3 Nr. 1 und Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

    • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
    • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

    Fristen

    Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft, wird empfohlen.

    Bearbeitungsdauer

    Etwa 5 bis 6 Wochen, abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlichen Ausländerbehörde.

    Kosten

    EUR 93,00 - 96,00

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Arbeitsplatzsuche, Aufenthalt nach Studium, Arbeitsgenehmigung, elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Aufenthaltstitel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de