• Grevesmühlen (Landkreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Studium beantragen

Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten.

Beschreibung

Sie haben als Absolventin oder Absolvent einer deutschen Hochschule einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. 

Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 18 Monate in direktem Anschluss an das Studium erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Sollten Sie allerdings während dieser 18 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.

Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Online-Dienst

Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

ID: L100027_140165400

Beschreibung

EfA/OZG-Onlinedienst der AKDB

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 10.01.2025

Technisch geändert am 10.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

zuständige Stelle

die für Sie örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihres Wohnortes

Zuständigkeit

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Ansprechpartner

Fachgebiet Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Sie sind ausländische Staatsangehörige und haben Ihren Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg?

Dann ist die Ausländerbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg in allen Fragen Ihres Aufenthaltes Ihr Ansprechpartner.

Adresse

Hausanschrift

Rostocker Straße 76

23970 Wismar

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1565

23958 Wismar

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.

Version

Technisch erstellt am 02.12.2014

Technisch geändert am 11.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • gültiger Nationalpass
  • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums
  • 1 aktuelles biometrisches Foto

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Formulare

  • Formulare: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Studium im Bundesgebiet. Der Höchstzeitraum von 18 Monaten ist noch nicht ausgeschöpft. 

Außerdem erfüllen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Dies sind insbesondere:

  • ein gesicherter Lebensunterhalt
  • eine geklärte Identität
  • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

Rechtsgrundlage(n)

§ 20 Absatz 3 Nr. 1 und Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

  • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
  • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
  • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

Fristen

Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft, wird empfohlen.

Bearbeitungsdauer

Etwa 5 bis 6 Wochen, abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlichen Ausländerbehörde.

Kosten

EUR 93,00 - 96,00

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.11.2020

Version

Technisch erstellt am 26.02.2021

Technisch geändert am 25.06.2024

Stichwörter

Aufenthalt nach Studium, Arbeitsgenehmigung, elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Arbeitsplatzsuche, Aufenthaltstitel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021