Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach ForschungstätigkeitOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit beantragen

    Wenn Sie sich in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit auf Suche nach einem Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz oder einer selbständigen Tätigkeit befinden, wird Ihnen für maximal 9 Monate eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. 

    Beschreibung

    Sie haben als Forscherin oder Forscher einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 9 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Forschungstätigkeit erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

    Online-Dienst

    Elektronischer Aufenthaltstitel - Antragstrecke Erwerbstätigkeit online erledigen

    ID: L100027_129704417

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die für Ihren Wohnort örtlich zuständige Ausländerbehörde

    Zuständigkeit

    die für Ihren Wohnort örtlich zuständige Ausländerbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Personenstandsrecht / Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Krauthöferstraße 5

    17033 Neubrandenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
      Linie:
      • Bus: 2, 22

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    nur nach Terminvergabe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-5810

    Fax: +49 395 57087-65810

    E-Mail: auslaenderbehoerde@lk-seenplatte.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Nationalpass
    • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
    • Nachweis über eine Krankenversicherung
    • Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
    • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie haben in Deutschland eine Forschungstätigkeit ausgeführt, diese abgeschlossen und eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (§ 18d oder § 18e AufenthG) besessen. Weitere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind:

    • ein gesicherter Lebensunterhalt,
    • eine geklärte Identität,
    • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

    • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
    • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

    Fristen

    • Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis
    • Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft, wird empfohlen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann in den örtlich zuständigen Ausländerbehörden variieren (etwa 5 bis 6 Wochen).

    5 Wochen (Abhängig von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde (etwa 5 bis 6 Wochen).)

    Kosten

    Gebühr: EUR 98,00

    Gebühr 98.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 10.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Arbeitsgenehmigung, Aufenthalt nach Forschungstätigkeit, elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Arbeitsplatzsuche, Aufenthaltstitel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de