Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte müssen bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.
Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.
Online-Dienst
MVSP_MV_Ortsveränderliche_Schießstätte:_Aufnahme_oder_Beendigung_des_Betriebs_anzeigen
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Zahlungsweise
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- Visa Karte
- Mastercard
- giropay
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeit
Das für Waffenrecht zuständige Sachgebiet / der für Waffenrecht zuständige Fachdienst
Ansprechpartner
Landkreis Rostock - Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: WAFFENRECHT@LKROS.DE
E-Mail: JAGDPRUEFUNG@LKROS.DE
E-Mail: KREISORDNUNGSAMT@LKROS.DE
Telefon Festnetz: 03843 755-32999
Fax: +49 3843 755-32800
Formulare
Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins
Anmeldung einer öffentlichen Versammlung gemäß §14 Versammlungsgesetz
Informationen zur Anmeldung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel gemäß § 14 Versammlungsgesetz (VersG)
Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2
erforderliche Unterlagen
Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte nach § 27 Waffengesetz (WaffG) (optional)
Formulare
Die Anzeige kann formlos erfolgen.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte wurde vor der erstmaligen Aufstellung erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Erlaubnisinhaber bei der für den Ort der Schießstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Fristen
Die Anzeige muss zwei Wochen vor der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Kosten
entfallen
Dokumente
Eingehend
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern 20.03.2024 am 10.02.2021