Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte Erteilung

    Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen

    Zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine ortsveränderliche Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.

    Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.

    Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend.

    Die Schießstätte ist vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen durch die zuständige Behörde zu überprüfen. Hierzu kann auch auf Kosten der betreibenden Person ein Gutachten eines anerkannten Schießstandsachverständigen eingeholt werden.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Ortsveränderliche_Schießstätte:_Erlaubnis_für_Betrieb_beantragen

    ID: L100027_139569822

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa Karte
    • Mastercard
    • giropay
    • Paypal

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Waffenbehörde

    Ansprechpartner

    Für Klein Bünzow wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Aufenthaltstitel (optional)
    • Sachkundenachweis
    • Planungsgutachten eines nach § 27a Waffengesetz (WaffG) anerkannten Schießstandsachverständigen
    • Nachweis einer ausreichenden Haftpflicht- und Unfallversicherung nach § 27 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG)
    • Betriebserlaubnis
    • Zulassung für den Straßenverkehr (optional)

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller

    • die erforderliche Zuverlässigkeit und
    • persönliche Eignung besitzt und
    • eine Versicherung gegen Haftpflicht und gegen Unfall bezogen auf den Betrieb der Schießstätte nachweist.
    •  

    Es muss außerdem eine Genehmigung und Abnahme für Fliegende Bauten vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Nutzung beantragt werden.

    Kosten

    Die Gebühr berücksichtigt nicht die Kosten für die Überprüfung nach § 27a Absatz 1 des Waffengesetzes.: Verwaltungsgebühr ab 50.0 EUR bis 300.0 EUR

    Dokumente

    Eingehend

    Versicherungsnachweis

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Bezeichnung: Nachweis einer ausreichenden Haftpflicht- und Unfallversicherung nach § 27 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG)

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Bescheinigung eines anerkannten Schießsportvereins (Bedürfnis, Sachkunde für Waffenbesitzkarte)

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: Zulassung für den Straßenverkehr

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Aufenthaltserlaubnis

    Dokumenttyp: Erlaubnis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sachkundenachweis

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Bezeichnung: Planungsgutachten eines nach § 27a Waffengesetz (WaffG) anerkannten Schießstandsachverständigen

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: Betriebserlaubnis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 30.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2021 (von: Meier, Bettina)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)