• Bartenshagen-Parkentin (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

Abschluss des Landpachtvertrages melden

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.

Beschreibung

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
•    der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
•    hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
•    der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Online-Dienst

Abschluss des Landpachtvertrages online anzeigen

ID: L100027_130058954

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Version

Technisch erstellt am 19.10.2023

Technisch geändert am 15.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt M-V, in dessen Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.

Ansprechpartner

Dezernat STALUMM 20

Adresse

Hausanschrift

Schlossplatz 6

18246 Bützow

Hausanschrift

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock

Kontakt

Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS

Kontaktperson

  • Heike Heyden (Dezernatsleitung)

Version

Technisch erstellt am 13.03.2017

Technisch geändert am 15.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder 
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
  • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Verfahrensablauf

Sie können den Abschluss eines Landpachtvertrages bei der zuständigen Behörde anzeigen. Einen mündlich geschlossenen Landpachtvertrag zeigen Sie durch eine inhaltliche Mitteilung an. Einen schriftlich geschlossenen Landpachtvertrag reichen Sie als Kopie ein.

Nach Anzeige des abgeschlossenen Landpachtvertrages registriert die zuständige Behörde die Grunddaten und prüft, ob eine ungesunde Verteilung, insbesondere eine Anhäufung, vorliegt, eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder der Pachtpreis unangemessen hoch ist.

Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen. 
Geben Sie daher bei der Suche nach der zuständigen Stelle den Ort (Gemarkung) ein, in dem sich ggfs. die Hofstelle oder die Pachtflächen befinden.

Fristen

  • Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.
  • Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden. 

Genehmigungsfiktion: 1 Monat (Die Entscheidung über die Beanstandung des Abschlusses eines Landpachtvertrages ist binnen eines Monats nach Anzeige durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.)

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 1 Monat (Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.)

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsfrist beträgt einen Monat. Dauert die Prüfung des Landpachtvertrags voraussichtlich länger, wird vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid erteilt, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.

Der Landpachtvertrag gilt als nicht beanstandet, wenn die Frist abläuft, ohne dass den Vertragsteilen ein Beanstandungsbescheid bekanntgegeben worden ist.

Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags ist binnen eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung des Landpachtvertrags voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Dokumente

Eingehend

Landpachtvertrag

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern 13.02.2024 am 19.11.2024

Version

Technisch erstellt am 30.10.2020

Technisch geändert am 22.01.2025

Stichwörter

Eigentum, landwirtschaftliche Fläche, Verpächterin, Pächter, Pachtvertrag, Landpacht, Pächterin, verpachten, Agrarland, Grundstück, melden, Pacht, Verpächter, pachten, Land

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021