Wertstoffe Entsorgung

    Wertstoffe zur Entsorgung abgeben

    Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Beschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Leistungsbeschreibung, Rechtsgrundlage

    Für die Verpackungsentsorgung sind die Systembetreiber zuständig. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises übernimmt die Beratungsleistungen und regelt die Sauberkeit der Sammelplätze.

    Wertstoffe in diesem Sinne sind seit 2018 nur noch Verpackungen.

    Für die Verpackungsentsorgung sind die Systembetreiber zuständig. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises übernimmt die Beratungsleistungen und regelt die Sauberkeit der Sammelplätze.

    Wertstoffe in diesem Sinne sind seit 2018 nur noch Verpackungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
       

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar

    Adresse

    Hausanschrift

    Werftstraße 1

    23966 Wismar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03841 749-0

    Fax: 03841 749-500

    E-Mail: office@evb-hwi.de

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2017

    Technisch geändert am 04.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 20.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2020

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Verpackungen, Wertstoffhof, Verpackungstonne, Müll, Wertstoff, Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021