Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar
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Zuständigkeit für
Wismar
- Abfallgebühr bezahlen
- Abwasser - Beseitigung
- Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
- Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
- Garten- und Parkabfälle: zur Entsorgung abgeben
- Gehwegschaden melden
- Gewerbemüll Entsorgung
- Kanalstörung melden
- Papierabfälle: zur Entsorgung abgeben
- Restabfälle zur Entsorgung abgeben
- Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden
- Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
- Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
- Straßenschäden melden
- Wertstoffe zur Entsorgung abgeben
- Wilden Müll melden