Garten- und Parkabfälle: zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Grünschnitt / Bioabfälle) aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Garten- und Parkabfälle können Sie in den jeweiligen Grünschnittsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Wenn Sie die Garten- und Parkabfälle getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
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Gartenabfall Entsorgung
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zuständige Stelle
- öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: datenschutz@kreis-lup.de
Internet
Formulare
Gartenabfall Entsorgung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Gartenabfall - Entsorgung
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- örtliche Satzungen
(In jedem Entsorgungsgebiet gleich)
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Bioabfall) ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Gartenabfall - Entsorgung
Die Grünabfallabholung bzw. die Sammelstellen erhalten Sie im Portal des Abfallwirtschaftsbetriebes
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Gartenabfall - Entsorgung
Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die zuständige Stelle.
Herr Hergert, SB untere Abfallbehörde, Tel. 03871/722-6843
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Containerdienst, Grünschnitt, Biomüll