Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle: zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Online-Dienst

    Bioabfall Entsorgung

    ID: L100027_123677221

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 30

    19288 Ludwigslust

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-7000

    Fax: 03871 72277-7000

    E-Mail: alp@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Bioabfall Entsorgung

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Bioabfall - Entsorgung

    • Nur schriftlich oder online möglich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Bioabfall - Entsorgung

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Bioabfall - Entsorgung

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Bioabfall - Entsorgung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Bioabfall - Entsorgung

    • Nach § 17 II der Abfallsatzung ist dieses nur in bestimmten Bereichen des Altkreises Parchim möglich eine Biotonne zu beantragen
    • Nach § 17 II der Abfallsatzung ist es auch möglich das mehrere Mietgemeinschaften sich eine Biotonne teilen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Containerdienst, Biotonne, Wertstoff, Abfall, Wertstoffhof, Biomüll, Eigenkompostierung, Müll, Kompostierungsanlage, braune Tonne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English