Bioabfälle: zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Hinweise für Neubrandenburg: Bioabfall Entsorgung - LK MSE (NB)
In der Stadt Neubrandenburg sind für die Entsorgung kompostierbarer Abfälle 80 Liter, 120 Liter und 1.100 Liter Bioabfallbehälter zugelassen.
Das gehört in die Biotonne:
Folgende kompostierbare Abfälle aus Küche und Garten dürfen über die Biotonne entsorgt werden:
Baum- und Strauchschnitt, Laub,
Blumenerde und Inhalte aus Blumentöpfen und
Balkonkästen,
Schalen von Obst, Gemüsereste, Kaffeesatz mit Papierfilter, gekochte Lebensmittel, Eier und Eierschalen, Brot- und Backwarenreste, Milchprodukte, Nussschalen und alle anderen Lebensmittel ohne Verpackung. Auch die festen - manchmal chemisch behandelten - Schalen von Zitrusfrüchten dürfen in die Biotonne, ebenso wie Naturrinde vom Käse. Auch Fleisch, Wurst und Fischreste, tierische Abfälle und Knochen (keine Schlachtabfälle).
Ungeöffnete, verdorbene Lebensmittel sind aus der Verpackung zu nehmen. Wer sich vor möglichen Schimmelsporen in Acht nehmen muss, kann die ungeöffnete Packung im Restmüll entsorgen oder sollte sie im Freien öffnen. Grundsätzlich gilt natürlich, so wenig Lebensmittel wie möglich wegzuwerfen. Nicht alle Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, müssen in den Abfall - verlassen Sie sich auf ihre eigenen Sinne. Bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie frischem Fisch oder Geflügel sollten Sie das Verbrauchsdatum aber auf keinen Fall überschreiten.
Das heißt, auch Essensreste gehören in den Biomüll? Ja, natürlich gehören auch Essensreste in die Biotonne
Hinweis: Kunststofftüten sind nicht kompostierbar und dürfen nicht in die Biotonne Das gilt auch für kompostierbare Kunststofftüten. Bitte verwenden Sie bei Bedarf Papiertüten oder Zeitungspapier.
Bereitstellung der Biotonnen zur Entleerung:
Die Biotonnen sind immer geschlossen zu halten. Die Entleerung der Biotonnen erfolgt in einem 14-täglichen Rhythmus (nach Tourenplan) montags bis freitags in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, in Ausnahmefällen auch von 6:00 bis 22:00 Uhr bzw. an Sonnabenden von 6:00 bis 22:00 Uhr. Die auf einem Grundstück genutzten Biotonnen sind am Tag der Entleerung bis 6:00 Uhr, bzw. aufgrund o. g. Ausnahmefälle entsprechend früher, am Fahrbahnrand zur Entleerung bereitzustellen.
Online-Dienst
LK MSE_Entsorgung (private Haushalte)
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zuständige Stelle
- öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Umweltamt / Kreislaufwirtschaft/Bodenschutz und Abfall
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Bürgerhaus
Linien:- Bus: 2
- Bus: 11/12 (dat Bus)
- Bus: Citylinie
- Bus: 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Anne Mahnke
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765968
Telefon Festnetz: +49 39557087218 3
E-Mail: Anne.Mahnke@lk-seenplatte.de
Gabriele Pecat
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087433 1
Fax: 0395 5708765968
E-Mail: Gabriele.Pecat@lk-seenplatte.de
Burkhard Krüger
Ricarda Rosin
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765968
Telefon Festnetz: +49 39557087252 6
E-Mail: Ricarda.Rosin@lk-seenplatte.de
Iris Nentwich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087252 2
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Iris.Nentwich@lk-seenplatte.de
Claudia Hellwig
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765968
Telefon Festnetz: +49 39557087253 1
E-Mail: Claudia.Hellwig@lk-seenplatte.de
Markus Lietzau
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087252 5
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Markus.Lietzau@lk-seenplatte.de
Steffi Magnusson
Monika Gottschalk
Jana Häcker
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087294 4
Fax: 0395 5708765968
E-Mail: Jana.Haecker@lk-seenplatte.de
Matthias Möller
Katharina Doss
Jannes Prinz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087431 1
Fax: 0395 5708765968
E-Mail: Jannes.Prinz@lk-seenplatte.de
Michelle Stoll
Ilona Wegner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087434 0
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Ilona.Wegner@lk-seenplatte.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Neubrandenburg: Bioabfall Entsorgung - LK MSE (NB)
Die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:
Formulare
Hinweise für Neubrandenburg: Bioabfall Entsorgung - LK MSE (NB)
Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Bioabfallbehälter auf dem Gebiet der Stadt Neubrandenburg
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 20.06.2024
Stichwörter
Biomüll, Wertstoffhof, Kompostierungsanlage, Müll, braune Tonne, Eigenkompostierung, Abfall, Wertstoff, Biotonne, Containerdienst