Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle: zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Neubrandenburg: Bioabfall Entsorgung - LK MSE (NB)

    In der Stadt Neubrandenburg sind für die Entsorgung kompostierbarer Abfälle 80 Liter, 120 Liter und 1.100 Liter Bioabfallbehälter zugelassen.


    Das gehört in die Biotonne:
    Folgende kompostierbare Abfälle aus Küche und Garten dürfen über die Biotonne entsorgt werden:
    Baum- und Strauchschnitt, Laub,
    Blumenerde und Inhalte aus Blumentöpfen und
    Balkonkästen,

    Schalen von Obst, Gemüsereste, Kaffeesatz mit Papierfilter, gekochte Lebensmittel, Eier und Eierschalen, Brot- und Backwarenreste, Milchprodukte, Nussschalen und alle anderen Lebensmittel ohne Verpackung. Auch die festen - manchmal chemisch behandelten - Schalen von Zitrusfrüchten dürfen in die Biotonne, ebenso wie Naturrinde vom Käse. Auch Fleisch, Wurst und Fischreste, tierische Abfälle und Knochen (keine Schlachtabfälle).

    Ungeöffnete, verdorbene Lebensmittel sind aus der Verpackung zu nehmen. Wer sich vor möglichen Schimmelsporen in Acht nehmen muss, kann die ungeöffnete Packung im Restmüll entsorgen oder sollte sie im Freien öffnen. Grundsätzlich gilt natürlich, so wenig Lebensmittel wie möglich wegzuwerfen. Nicht alle Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, müssen in den Abfall - verlassen Sie sich auf ihre eigenen Sinne. Bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie frischem Fisch oder Geflügel sollten Sie das Verbrauchsdatum aber auf keinen Fall überschreiten.

    Das heißt, auch Essensreste gehören in den Biomüll? Ja, natürlich gehören auch Essensreste in die Biotonne

    Hinweis: Kunststofftüten sind nicht kompostierbar und dürfen nicht in die Biotonne Das gilt auch für kompostierbare Kunststofftüten. Bitte verwenden Sie bei Bedarf Papiertüten oder Zeitungspapier.

    Bereitstellung der Biotonnen zur Entleerung:
    Die Biotonnen sind immer geschlossen zu halten. Die Entleerung der Biotonnen erfolgt in einem 14-täglichen Rhythmus (nach Tourenplan) montags bis freitags in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, in Ausnahmefällen auch von 6:00 bis 22:00 Uhr bzw. an Sonnabenden von 6:00 bis 22:00 Uhr. Die auf einem Grundstück genutzten Biotonnen sind am Tag der Entleerung bis 6:00 Uhr, bzw. aufgrund o. g. Ausnahmefälle entsprechend früher, am Fahrbahnrand zur Entleerung bereitzustellen.

    Online-Dienst

    LK MSE_Entsorgung (private Haushalte)

    ID: L100027_123014774

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

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    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Umweltamt / Kreislaufwirtschaft/Bodenschutz und Abfall

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Amtsbrink 2

    17192 Waren (Müritz)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Bürgerhaus
      Linien:
      • Bus: 2
      • Bus: 11/12 (dat Bus)
      • Bus: Citylinie
      • Bus: 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 395 57087-65968

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-3283

    E-Mail: krea@lk-seenplatte.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neubrandenburg: Bioabfall Entsorgung - LK MSE (NB)

    Die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:

    Formulare

    Hinweise für Neubrandenburg: Bioabfall Entsorgung - LK MSE (NB)

    Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Bioabfallbehälter auf dem Gebiet der Stadt Neubrandenburg

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Biomüll, Wertstoffhof, Kompostierungsanlage, Müll, braune Tonne, Eigenkompostierung, Abfall, Wertstoff, Biotonne, Containerdienst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de