Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer AnzeigeOnline erledigen

    Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen

    Bevor Sie ein Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer entfachen, müssen Sie abhängig von den örtlichen Regelungen dies vorher entweder anzeigen oder eine Genehmigung einholen. 

    Beschreibung

    Bevor Sie ein Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer entfachen, müssen Sie abhängig von den örtlichen Regelungen dies vorher entweder anzeigen oder eine Genehmigung einholen.

    Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers ist in der Regel nur ein formloser Antrag notwendig. Dies wird jedoch in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt, in einigen Fällen werden spezifischere Angaben und Auflagen zum Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer gemacht.

    Hinweise für Parchim: FB3 SG32 Brauchtumsfeuer/ Lagerfeuer anzeigen

    Brauchtums- bzw. Traditionsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, eine Gruppe oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.

    Brauchtumsfeuer dürfen weder Umweltbelange noch die öffentliche Sicherheit gefährden. Sie sind zumindest anzeigepflichtig und müssen zwingend vom Veranstalter beaufsichtigt werden.

    Online-Dienst

    Brauchtumsfeuer oder Lagerfeuer online anzeigen

    ID: L100027_121531810

    Beschreibung

    Dieser Onlinedienst wird für Ihre Behörde zentral angezeigt und Ihnen automatisch elektronisch zugestellt. Sollten Sie für Ihre Behörde für diese Leistung einen eigenen Onlinedienst erstellen und veröffentlichen, wird der eigene Onlinedienst angezeigt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Ihre zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Stadt Parchim - Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Postanschrift

    Schuhmarkt 1

    19370 Parchim

    Hausanschrift

    Blutstr. 5

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr Freitag nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03871 71-313

    Telefon Festnetz: 03871 71-311

    E-Mail: fundbuero@parchim.de

    E-Mail: ordnung-sicherheit@parchim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.

    Hinweise für Parchim: FB3 SG32 Brauchtumsfeuer/ Lagerfeuer anzeigen

    Bei Beantragung durch einen Vertreter: Zustimmung des Grundstückseigentümers/Pächters (schriftlich)

    Voraussetzungen

    Je nach Ortsrecht sind ggf. nur Feuer aus einem bestimmten Anlass und zu einer bestimmten Zeit, z. B. Osterfeuer, erlaubt.

    Auch im Umfeld reetgedeckter Häuser oder in Kurgebieten können Lagerfeuer generell unzulässig sein. Es muss ein Veranstalter benannt sein, der die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen trägt (z. B. Brandsicherung, Anmeldung der Veranstaltung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch bei Verbot bzw. Nichterteilung einer Genehmigung

    Verfahrensablauf

    Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers/Lagerfeuers ist in der Regel nur ein formloser Antrag notwendig. Dies wird jedoch in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt, in einigen Fällen werden spezifischere Angaben und Auflagen zum Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer gemacht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Parchim: FB3 SG32 Brauchtumsfeuer/ Lagerfeuer anzeigen

    In der Stadt Parchim gibt es 3 Antragsmöglichkeiten:

    1. Antragsstellung im MV-Serviceportal

    2. telefonische Antragsstellung unter 03871 - 71 327 oder 03871 - 71 311 

    3. persönliche Antragsstellung im Ordnungsamt der Stadt Parchim im Stadthaus

    Wenn Ihre Anzeige beim Ordnungsamt der Stadt Parchim eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigung. Die Rettungsleitstelle wird durch die Stadt Parchim über das Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer informiert. 

    Hinweis: Die Verbrennung von Gartenabfällen und sonstigen Abfällen ist kein Lagerfeuer oder Traditionsfeuer.
    Die Abfallverbrennung muss beim Landkreis Ludwigslust-Parchim (03871-722 6843) beantragt werden. Gartenabfälle können unter bestimmten Bedingungen in den Monaten März und Oktober werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr auf dem eigenen privatgenutzten Grundstück verbrannt werden. 

    Bitte informieren Sie sich ggfs. rechtzeitig beim Landkreis Ludwigslust-Parchim. 

    Fristen

    Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.

    Hinweise für Parchim: FB3 SG32 Brauchtumsfeuer/ Lagerfeuer anzeigen

    Brauchtums- und Lagerfeuer sind wenigstens 7 Tage vor dem Beginn anzuzeigen. 

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe möglich.

    Kosten

    Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.

    Hinweise für Parchim: FB3 SG32 Brauchtumsfeuer/ Lagerfeuer anzeigen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das für das Feuer verwendete Holz darf keine umweltschädlichen Bestandteile enthalten. Geeignetes Holz ist naturbelassen, als Faustregel gilt: nur Holz verwenden, das man ggf. gehäckselt auch zum Mulchen oder Kompostieren verwenden kann.
    Nicht geeignet sind getränktes, lasiertes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie Spanplatten, Tischlerplatten, Leimholz etc. Auch sonstige Abfälle wie Sperrmüll oder Sonderabfälle dürfen nicht in das Feuer gelangen.

    Brandrückstände sollten großflächig auf geeigneten Flächen verteilt werden. Sie sollten nicht gesammelt am Brandort verbleiben, da sie im Übermaß die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigen. Im Zweifelsfall sind sie über die Abfallentsorgung zu beseitigen. Erkundigen Sie sich aber in jedem Fall bei der Gemeinde über entsprechende Regelungen.

    Hinweise für Parchim: FB3 SG32 Brauchtumsfeuer/ Lagerfeuer anzeigen

    Vorschriften zum Abbrennen eines Lagerfeuers / Traditionsfeuers sind:

    1. Halten Sie ausreichende Sicherheitsabstände zum Lagerfeuer oder Brauchtumsfeuer ein. Die Verantwortlichkeit liegt beim Veranstalter. Wenn mehrere Personen Veranstalter sind, dann gilt der Anzeigende als Verantwortlicher.

    2. Um zu verhindern, dass Tiere Unterschlupf in dem Material suchen, sollte es nicht früher als 14 Tage vor dem Feuer gesammelt und erst am Tag der Veranstaltung auf der endgültigen Feuerstelle aufgeschichtet werden. Früher aufgeschichtetes Abbrennmaterial ist kurz vor dem Abbrennen umzuschichten.

    3. Durch Rauch oder Funkenflug darf weder die Nachbarschaft noch der Straßenverkehr beeinträchtigt werden. Bei ungünstigem Wind oder zu nassem Brenngut kann ein Abbrennen nicht erfolgen.

    4. Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden vollständig abgebrannt sein und darf nicht mehrere Tage dahin brennen. Es ist während des Abbrennens ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen oder vollständig abgelöscht sein.

    5. Ab Waldbrandwarnstufe 3 ist das Abbrennen nicht mehr erlaubt!

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 27.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

    Osterfeuer, Höhenfeuer, Lagerfeuer, Leuchtfeuer, Brauchtumsfeuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de