EhrenamtsKarte MV beantragen
Die landesweite Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön an alle Menschen, die sich herausragend bürgerschaftlich engagieren und so einen großen Beitrag für den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern leisten.
Beschreibung
Die landesweite Ehrenamtskarte MV ist ein Dankeschön an alle Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren und so einen großen Beitrag für den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Die Landesregierung hat gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung MV ein attraktives Angebot zur Würdigung der Leistung der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler im Land geschaffen. Viele Partner darunter landeseigene Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern bieten Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte MV Rabatte und verschiedenste Angebote.
Die Antragstellung zur Ausgabe einer Ehrenamtskarte MV kann durch Vereine, Verbände, Organisationen, Institutionen, die Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und durch die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler selbst erfolgen. Die Karte ist für alle Karteninhaberinnen und Karteninhaber drei Jahre gültig. Eine Verlängerung der Ehrenamtskarte MV ist mit Neuantragstellung bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich. Die Ausübung des Ehrenamtes muss maßgeblich in M-V sein, der Wohnsitz muss allerdings nicht in M-V liegen. Auch Engagierte, die sich im Rahmen der Kirchen, Bürgerinitiativen, Lernpatenschaften, als Wunschgroßeltern, in Schul-, Kita- Elternräten, bei Klimacamps, Baumpflanzaktionen usw. betätigen, können die Ehrenamtskarte MV erhalten. Anlässlich der Beendigung des Freiwilligendienstes nach zwölf Monaten kann die Ehrenamtskarte MV ebenfalls beantragt werden. Um den Herausforderungen im Alter gerecht zu werden, gilt eine abgesenkte Stundenzahl von 2,5 Stunden pro Woche. Wer über 70 Jahre alt ist und 10 Stunden die Woche oder 120 Stunden im Jahr ehrenamtlich aktiv ist, kann ebenfalls die Ehrenamtskarte MV erhalten. Das junge Engagement wird im Alter von 14 bis 27 Jahren anerkannt, wenn sich 2,5 Stunden pro Woche bzw. 120 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert wird.
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zuständige Stelle
Die Anträge sind bei der Ehrenamtsstiftung MV zu stellen bzw. einzureichen.
Ansprechpartner
Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement MV
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03843 774990
E-Mail: kontakt@ehrenamtsstiftung-mv.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsstellung Online oder als Ausdruck postalisch sowie Folgeantrag oder Sammelanträge
Formulare
- persönliches Erscheinen nicht notwendig
Voraussetzungen
Die Ehrenamtskarte MV erhalten Engagierte, die:
- sich mindestens 4 Stunden pro Woche bzw. 200 Stunden im Jahr engagieren,
- dies während der letzten drei Jahre kontinuierlich getan haben (bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 27 Jahren ein Jahr),
- die zwischen 14 und 27 Jahre alt sind und sich 2,5 Stunden pro Woche bzw. 120 Stunden im Jahr engagieren,
- sich freiwillig engagieren ohne in einem Verein zu sein wie Bürgerinitiativen, Projekte usw.,
- einen 12-monatigen Freiwilligendienst abgeleistet haben,
- sich freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl einsetzen,
- das Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern ausüben, auch wenn der Wohnsitz außerhalb von M-V liegt,
- sich im Alter mindestens 2,5 Stunden pro Woche ehrenamtlich engagieren,
- über 70 Jahre alt sind und sich 10 Stunden im Monat oder 120 Stunden im Jahr engagieren.
Rechtsgrundlage(n)
Umsetzung des Landtagsbeschlusses zur Drucksache 7/1209 vom 1. November 2017 „Zivilgesellschaftliches Engagement belohnen - Ehrenamtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern stärken“
Verfahrensablauf
- Antragsstellung Online oder als Ausdruck postalisch sowie Folgeantrag oder Sammelanträge
Fristen
Die ausgegebenen EhrenamtsKarten MV sind ab dem 15. August 2020 an allen teilnehmenden Standorten der Partner gültig.
Bearbeitungsdauer
- bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen in der Regel zeitnahe Bearbeitung
Kosten
keine
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport MV am 23.10.2024