Ehrenamtliche Tätigkeit Förderung

    EhrenamtsKarte MV beantragen

    Die landesweite Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön an alle Menschen, die sich herausragend bürgerschaftlich engagieren und so einen großen Beitrag für den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern leisten.

    Beschreibung

    Die landesweite Ehrenamtskarte MV ist ein Dankeschön an alle Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren und so einen großen Beitrag für den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Die Landesregierung hat gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung MV ein attraktives Angebot zur Würdigung der Leistung der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler im Land geschaffen. Viele Partner darunter landeseigene Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern bieten Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte MV Rabatte und verschiedenste Angebote.

    Die Antragstellung zur Ausgabe einer Ehrenamtskarte MV kann durch Vereine, Verbände, Organisationen, Institutionen, die Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und durch die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler selbst erfolgen. Die Karte ist für alle Karteninhaberinnen und Karteninhaber drei Jahre gültig. Eine Verlängerung der Ehrenamtskarte MV ist mit Neuantragstellung bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich. Die Ausübung des Ehrenamtes muss maßgeblich in M-V sein, der Wohnsitz muss allerdings nicht in M-V liegen. Auch Engagierte, die sich im Rahmen der Kirchen, Bürgerinitiativen, Lernpatenschaften, als Wunschgroßeltern, in Schul-, Kita- Elternräten, bei Klimacamps, Baumpflanzaktionen usw. betätigen, können die Ehrenamtskarte MV erhalten. Anlässlich der Beendigung des Freiwilligendienstes nach zwölf Monaten kann die Ehrenamtskarte MV ebenfalls beantragt werden. Um den Herausforderungen im Alter gerecht zu werden, gilt eine abgesenkte Stundenzahl von 2,5 Stunden pro Woche. Wer über 70 Jahre alt ist und 10 Stunden die Woche oder 120 Stunden im Jahr ehrenamtlich aktiv ist, kann ebenfalls die Ehrenamtskarte MV erhalten. Das junge Engagement wird im Alter von 14 bis 27 Jahren anerkannt, wenn sich 2,5 Stunden pro Woche bzw. 120 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert wird.

    Online-Dienst

    EhrenamtsKarte MV beantragen

    ID: L100027_121576338

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Anträge sind bei der Ehrenamtsstiftung MV zu stellen bzw. einzureichen.

    Ansprechpartner

    Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement MV

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstr. 9

    18273 Güstrow

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03843 774990

    E-Mail: kontakt@ehrenamtsstiftung-mv.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    • persönliches Erscheinen nicht notwendig

    Voraussetzungen

    Die Ehrenamtskarte MV erhalten Engagierte, die:

    • sich mindestens 4 Stunden pro Woche bzw. 200 Stunden im Jahr engagieren,
    • dies während der letzten drei Jahre kontinuierlich getan haben (bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 27 Jahren ein Jahr),
    • die zwischen 14 und 27 Jahre alt sind und sich 2,5 Stunden pro Woche bzw. 120 Stunden im Jahr engagieren,
    • sich freiwillig engagieren ohne in einem Verein zu sein wie Bürgerinitiativen, Projekte usw.,
    • einen 12-monatigen Freiwilligendienst abgeleistet haben,
    • sich freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl einsetzen,
    • das Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern ausüben, auch wenn der Wohnsitz außerhalb von M-V liegt,
    • sich im Alter mindestens 2,5 Stunden pro Woche ehrenamtlich engagieren,
    • über 70 Jahre alt sind und sich 10 Stunden im Monat oder 120 Stunden im Jahr engagieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Umsetzung des Landtagsbeschlusses zur Drucksache 7/1209 vom 1. November 2017 "Zivilgesellschaftliches Engagement belohnen - Ehrenamtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern stärken"

    Verfahrensablauf

    • Antragsstellung Online oder als Ausdruck postalisch sowie Folgeantrag oder Sammelanträge

    Fristen

    Die ausgegebenen EhrenamtsKarten MV sind ab dem 15. August 2020 an allen teilnehmenden Standorten der Partner gültig.

    Bearbeitungsdauer

    • bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen in der Regel zeitnahe Bearbeitung

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport MV am 23.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de