Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
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zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
Steuern & Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: k.A.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Montag - Freitag: nach Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anke Noak (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Fax: 03874 666-818
Telefon Festnetz: 03874 4269-46
E-Mail: a.noak@amt-ludwigslust-land.de
Frau Viola Quade (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Fax: 03874 666-818
Telefon Festnetz: 03874 4269-45
E-Mail: v.quade@amt-ludwigslust-land.de
Frau Nathalie Langer (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Fax: 03874 666-818
Telefon Festnetz: 03874 4269-42
E-Mail: n.langer@amt-ludwigslust-land.de
Internet
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeabmeldung